Die von der Sondereinheit Luchs in Arth fälschlicherweise verhafteten Männer sind nach wie vor arbeitsunfähig. Für Luzern könnte der Fall sehr teuer werden.
Der Einsatz vor fünf Jahren ist nicht ausgestanden. Der Kanton Luzern könnte bald in einen Haftpflichtfall verwickelt sein. David Husmann, Anwalt aus Zürich, der eines der beiden Opfer vertritt, geht davon aus, dass die öffentliche Hand noch lange für die Folgen dieser Intervention geradestehen muss.
Denn bis heute konnten sich die Opfer nicht wieder ins Arbeitsleben integrieren. Husmanns Mandant lebt von Suva- und IV-Geldern. Für die Differenz zwischen diesen Renten und dem möglichen Verdienst bei guter Gesundheit soll die Polizei respektive deren Haftpflichtversicherung aufkommen.
In welchem Mass die Polizei haftbar ist, hängt auch von einem möglichen Urteil des Schwyzer Strafgerichtes ab. In Bezug auf die Auseinandersetzungen zur Haftpflichtfrage wäre es besonders ungünstig, käme das Gericht zum Schluss, die Verletzungen seien den Opfern vorsätzlich zugefügt worden.
Thomas Heer und Ernst Meier
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