POLIZEIAFFÄRE: Der Fall zieht sich in die Länge

Ein Kaderpolizist ist seit 16 Monaten krank geschrieben. Trotzdem geht er einem anspruchsvollen Hobby nach.

Thomas Heer
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Der Hausarzt und der Vertrauensarzt des Kantons diagnostizierten beim beschuldigten Polizisten eine Krankheit. (Symbolbild) (Bild: Archiv / Keystone)

Der Hausarzt und der Vertrauensarzt des Kantons diagnostizierten beim beschuldigten Polizisten eine Krankheit. (Symbolbild) (Bild: Archiv / Keystone)

Im April 2012 wurde ein Kadermitglied der Luzerner Polizei krank und in der Folge arbeitsunfähig. Sowohl das Attest des Hausarztes wie auch ein Gutachten, das der Kanton bei einem Vertrauensarzt erstellen liess, kommen zum selben medizinischen Befund. Die Krankheit wurde diagnostiziert, kurz nachdem der Mann beschuldigt wurde, eine Arbeitskollegin sexuell genötigt zu haben. Die Angelegenheit wurde der Staatsanwaltschaft übertragen. Das Verfahren wurde aber bald eingestellt. Denn die Klägerin zog ihre Anzeige zurück.

Der Fall wurde aber nicht nur auf der Ebene Staatsanwaltschaft behandelt sondern es wurde auch ein Administrativ-Verfahren eingeleitet. Dieses ist aber bis heute nicht abgeschlossen.

Obwohl der beschuldigte Polizist krank geschrieben ist, geht er einem anspruchsvollen Hobby nach und hält regelmässig Vorträge vor zum Beispiel Service Clubs. Wie ist das möglich? Thomas Geiser, Arbeitsrechtsspezialist an der Uni St. Gallen, sieht darin kein Problem. Ein Krankgeschriebener könne durchaus einem Hobby nachgehen, sagt der Rechtsexperte.