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Luzern
In der Stadt Luzern sind ab dem 11. Mai die öffentlichen Plätze wieder zugänglich. News gibt es auch zu den Märkten, den Badis und den Sportanlagen.
«Der Stadtrat hat entschieden, den öffentlichen Raum in der Stadt Luzern wieder zugänglich zu machen.» So lautet der erste Satz der Mitteilung der Stadt Luzern vom Dienstagmorgen. Gleich danach appelliert die Stadt an die Bevölkerung und schreibt:
«Die Distanzregeln und die Hygienevorschriften des Bundes sind aber weiterhin vollumfänglich einzuhalten. Flankierende Massnahmen sollen die Einhaltung der Verhaltensregeln sicherstellen. Falls es zu unerwünschten Situationen kommt, sind einschränkende Massnahmen durchaus denkbar.»
Der Stadtrat empfiehlt das Tragen einer Hygienemaske, wenn Personen in Situationen kommen, in denen sie die Abstandsregeln nicht einhalten können.
Die wichtigsten Punkte zu den Lockerungen in der Übersicht:
Inhaltsverzeichnis
Der Quai (Musikpavillon bis Lido), der Europaplatz und das Inseli sind ab 11. Mai wieder öffentlich zugänglich. Noch am letzten Samstag konnte Stadtpräsident Beat Züsli nicht sagen, wann die Quais wieder aufgehen. Nur wenige Tage später ist alles anders. Der Luzerner Stadtpräsident erklärt's.
Massnahmen
Der Wochenmarkt wird am 12. Mai erstmals wieder stattfinden. Dieser Entscheid wurde nach Absprache mit der IG Luzerner Wochenmarkt und der Luzerner Polizei getroffen. Was sich genau ändert, sagt Mario Lütolf, Leiter Stadtraum und Veranstaltungen, in diesem Artikel.
Falls die Verhaltensregeln nicht eingehalten werden, muss eine strenger limitierende Zutrittskontrolle zum Marktperimeter in Betracht gezogen werden. Nach jedem Markttag wird Bilanz gezogen, um rasch allenfalls notwendige Massnahmen ergreifen zu können.
Massnahmen
Weitere Märkte
Unter den gegebenen Bedingungen können der Flohmarkt am Reusssteg, der Handwerkermarkt auf dem Weinmarkt und der Monatswarenmarkt bis auf Weiteres nicht durchgeführt werden. Die Information über eine spätere Wiederaufnahme der Veranstaltungen im Monatsrhythmus erfolgt über die Homepage der Stadt Luzern.
Ab 11. Mai sind gemäss den Weisungen des Bundesrats Schwimmtrainings erlaubt – dies immer unter Beachtung der Schutzkonzepte und Einhaltung der Hygienevorschriften. Im Hallenbad Allmend ist also ab Montag, 11. Mai wieder ein Schwimmtrainingsbetrieb möglich. Zutritt haben die Besitzer von Jahresabos oder Schwimmsportler, die regelmässig trainieren.
Freizeitbaden mit Verweilen und Sonnenbaden ist bis auf weiteres nicht zulässig, die Freiluft-Badis weiterhin geschlossen. Warum dem so ist, erklärt Rosie Bitterli Mucha, Leiterin Kultur und Sport, hier.
Die Gastrobetriebe rund ums Luzerner Seebecken aber werden im Rahmen der geltenden Vorschriften ab dem 11. Mai öffnen. Dies gilt für das Lido Luzern, das Seebad und die Tribschenbadi.
Ausblick
Es ist geplant, die Freiluft-Badeanlagen in der Stadt Luzern im Sommer 2020 im Rahmen der geltenden Vorschriften zu betreiben. Der Bundesrat hat angekündigt, im Mai 2020 zu entscheiden, ob und wie die Schwimmbäder geöffnet werden können.
Die einschlägigen Schutzkonzepte zur Einhaltung der Distanz- und Hygieneregeln werden derzeit entwickelt. Es ist absehbar, dass die Zutrittskapazität aufgrund der Bundesvorgaben in allen Anlagen erheblich reduziert sein wird. Deshalb werden keine Saisonabos verkauft und die Badegäste werden wohl dazu aufgefordert, ihre Aufenthaltszeit so zu hal-ten, dass über den Tag verteilt möglichst viele Badegäste einen Badi-Aufenthalt geniessen können.
Die Sportanlagen der Stadt Luzern werden auf 11. Mai 2020 ausschliesslich für den Schulsport und für den Trainingsbetrieb der Vereine wieder geöffnet. Beim Schulsport geschieht dies unter Einhaltung des Schutzkonzepts der Wiedereröffnung der Volksschule.
Für den Vereinssport werden die Sportanlagen im Rahmen der bisherigen Trainingszeiten für den Leistungs- und den Breitensport unter folgenden Bedingungen geöffnet:
Unter den obigen Bedingungen werden auch die folgenden öffentlich zugänglichen Anlagen wieder zur Benutzung freigegeben:
Auf Sportanlagen, die von Vereinen oder anderen Organisationen in eigener Verantwortung betrieben werden, darf der Trainingsbetrieb auch wieder aufgenommen werden. Die Vereine sind für die Durchsetzung der einschlägigen Verbands-Schutzkonzepte zuständig.