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Luzern
Der Luzerner Stadtrat sieht keine Möglichkeiten, die Rösslimatt-Überbauung zu beschleunigen. Eine Anpassung des Nutzungskonzeptes und der Etappierung seien weder möglich noch zielführend.
Die SP-/Juso-Fraktion des Grossen Stadtrates verlangte in ihrem Vorstoss, die Arealentwicklung Rösslimatt voranzutreiben und das Nutzungskonzept zu überprüfen. Die Bedürfnisse der Anwohner müssten berücksichtigt werden. Gefordert wird eine «gute Quartierdurchmischung», weshalb auch gemeinnützige Wohn- und Geschäftsräume einzuplanen seien.
Der Stadtrat verweist in seiner Antwort darauf, dass der Planungs- und Realisierungshorizont bei der Entwicklung des Areals gross seien. Es könnten noch nicht alle Anliegen gleichermassen verbindlich gehandelt und gesichert werden. Weil das bereits erarbeitete städtebauliche Konzept überzeuge und zur Zeit keine Wohnnutzungen möglich seien, solle das Nutzungskonzept nicht angepasst werden.
Das Areal neben den Gleisen des Bahnhofes Luzern soll etappenweise über eine Zeitdauer von mindestens 20 Jahren überbaut werden. Aktuell läuft das Verfahren zur ersten Etappe, die drei Baufelder umfasst. Hier sind noch keine Wohnnutzungen zulässig.
Das erste Baufeld soll überbaut werden, wenn mindestens 50 Prozent des Gebäudes vermietet sind. Verhandlungen mit mögliche Ankermieten seien bis anhin nicht erfolgreich gewesen, teilte die Stadt mit. Die SBB wolle im optimalen Fall das erste Baufeld bis 2023 in Betrieb nehmen.
Die im städtebaulichen Konzept vorgesehenen drei Wohnhöfe könnten erst in einer viel späteren Etappe etwa ab 2040 realisiert werden, schreibt die Stadt. Sie müssten für den möglichen Bau des Tiefbahnhofs frei gehalten werden. Eine weitere Einschränkung bei der Planung gebe es ferner durch den Kiesverlad, der zur Zeit in dem Gebiet noch abgewickelt werde. (sda)