Künftig soll es für die Berufsschüler des Kantons nur noch eine gemeinsame Diplomfeier in der Stadt Luzern geben. Daran hält die Regierung fest – lässt aber ein kleines Hintertürchen offen.
«Die Regierung wird beauftragt, dass weiterhin jede Diplomfeier mit Zeugnisabgabe beim jeweiligen Schulort der Lehrabgänger abgehalten wird», fordert der Grossdietwiler SVP-Kantonsrat Christian Graber und seine Mitunterzeichner in einem Postulat.
«Würdige» Feier für alle angestrebt
Der Regierungsrat beantragt in seiner nun veröffentlichten Stellungnahme, das Postulat für teilweise erheblich zu erklären. Als Argumente für eine zentrale Feier schickt er ins Feld, dass bisher die Lehrabschlussfeiern von «höchst unterschiedlicher Art und Weise» gewesen seien. Dass bei einigen Feiern lediglich die Besten geehrt wurden, wird nicht als optimal erachtet. Zudem habe für rund 1000 – von total 3500 – Abgängern, welche zwar einen Lehrvertrag im Kanton Luzern hatten, den Berufsfachschulunterricht aber nicht im Kanton Luzern besuchten, bislang keine Übergabefeier stattgefunden. Die Zustellung des Fähigkeitszeugnisses wird als «zweifellos nicht adäquate und würdige» Form der Übergabe bezeichnet.
Mit dem neuen System möchte der Regierungsrat auch die «Dualität der Berufsausbildung» stärker betonen: Im Gegensatz zu den weiterhin dezentral organsisierten Feiern bei rein schulischen Ausbildungen, sei es bei betrieblich organisierten Grundausbildungen die kantonale Kommission für Qualifikationsverfahren, die über das Bestehen der Prüfung entscheide. Dass diese Instanz dann auch die Feier durchführe, seie nur logisch.
«Unzufriedene gibt es immer»
Es sei «verständlich», dass die neue Lösung bei Schulen, die bisher traditionellerweise eigene Feiern durchgeführt haben, auf Widerstand stösst, heisst es in der Antwort weiter – doch Unzufriedene würde es bei jeder Variante geben. Generell seien die Lehrabschlussfeiern 2010 bereits organisiert und könnten nicht mehr gestoppt werden. Falls sich in den nächsten zwei bis drei Jahren jedoch «Umsetzungsprobleme» ergeben sollten, sei man bereit, der kantonalen Kommission Anpassungen zu empfehlen oder «gar, im Extremfall», ein alternatives Konzept zu prüfen.
scd