Rigi-Räuber akzeptiert Urteil

Der Mann, der Banken in Rothenburg, Hochdorf und Weggis ausgeraubt hat, wehrt sich nicht gegen das Urteil des Luzerner Kriminalgerichts. Jetzt muss er für sieben Jahre ins Gefängnis.

Kilian Küttel
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Eine Überwachungskamera fotografierte den 56-Jährigen beim Banküberfall in Weggis. (PD)

Eine Überwachungskamera fotografierte den 56-Jährigen beim Banküberfall in Weggis. (PD)

Jetzt ist es definitiv: Der Mann, der Filialen der Luzerner Kantonalbank in Rothenburg, Hochdorf und Weggis ausraubte, hat das Urteil des Luzerner Kriminalgerichts akzeptiert. Dieses ist seit gestern in begründeter Form öffentlich und rechtskräftig. Damit muss der heute 57-Jährige eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren verbüssen.

Das Urteil fällten die Richter an der Hauptverhandlung vom 17. Mai 2018. Darin sprachen sie den Mann, der als selbstständiger Zahntechniker in Immensee arbeitete, wegen mehrerer Delikte schuldig. Nebst den Banküberfällen musste er sich unter anderem wegen Steuerbetrugs, Urkundenfälschung, Nötigung, Erpressung und Pornografie verantworten. Mit ihrem Schuldspruch folgten die Richter dem Antrag der Luzerner Staatswanwaltschaft, die eine siebenjährige Freiheitsstrafe gefordert hatte. Die Verteidigung beantragte einen Freispruch in zwei Betrugsfällen und plädierte auf eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.

Krankgeschrieben und doch gearbeitet

Ausschlaggebend für die Betrugsvorwürfe waren Geschehnisse, die sich vom Februar 2013 bis Januar 2015 zugetragen hatten. In dieser Zeit galt der Beschuldigte wegen einer Sehnenscheidenentzündung als arbeitsunfähig und war zu 100 Prozent krankgeschrieben. Obwohl er von seiner Versicherung Krankentaggelder bezog, arbeitete er normal weiter. Unter dem Strich hat er sich so über 183 000 Franken an unrechtmässigen Beträgen erschlichen, wie die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift ausführt. Hinzu kommen nochmals fast 143 000 Franken an Kundengeldern, die er für seine Aufträge verrechnete.

Gegen die Höhe des Deliktsbetrags wehrte sich der Beschuldigte, wie dem heute veröffentlichten Urteil zu entnehmen ist: «Der Verteidiger führte anlässlich der Hauptverhandlung ebenfalls aus, die Kundengutschriften würden keinesfalls beweisen, dass sämtliche Arbeiten effektiv durch den Beschuldigten selbst erledigt worden seien.» Der Mann erklärte, er habe die Aufträge an Berufskollegen übergeben, deren Abrechnung in der Buchführung aber nicht korrekt aufgelistet. Das Argument wollte die Staatsanwaltschaft nicht gelten lassen und sprach von Schutzbehauptungen.

Vier Monate weniger dank kooperativem Verhalten

Das Gericht kam zum Schluss, dass für sämtliche Delikte eine Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 4 Monaten angezeigt wäre. Jedoch reduzierte das Gremium die Strafe um vier Monate wegen der Täterkomponente: Im Verfahren habe er sich kooperativ gezeigt und Verantwortung für sein Handeln übernommen. «Er zeigte sich im Verfahren auch weitestgehend einsichtig und er scheint seine Taten aufrichtig zu bereuen.»

Der Mann befindet sich seit dem 9. Januar 2017 im vorzeitigen Strafvollzug. Die 181 Tage, welche er sich vorher in Untersuchungshaft befunden hatte, werden ihm angerechnet.