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Luzern
Der Geschäftsführer eines Surseer Nachtlokals hat gegen das Ausländergesetz verstossen: Er hat einer Albanerin ein Hotelzimmer vermietet – wohlwissend, dass sie darin ohne die nötige Bewilligung sexuelle Dienste anbieten würde.
Der Gang durch die Luzerner Instanzen hat sich gelohnt: Der Besitzer und Geschäftsführer der «Rössli Nightbar» in Sursee ist nun zwar wegen Verstosses gegen das Ausländergesetz rechtskräftig vom Kantonsgericht verurteilt worden. Mit einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 160 Franken kommt er aber glimpflich davon. Dies aus zwei Gründen: Zum einen, weil die 4800 Franken nur bei einem erneuten Gesetzesbruch während der Probezeit von zwei Jahren fällig werden. Zum anderen, weil die Staatsanwaltschaft ursprünglich eine bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 140 Franken – also 11'200 Franken – sowie eine Busse von 2800 Franken gefordert hatte.
Die Staatsanwaltschaft hat dem heute 55-jährigen Beschuldigten vorgeworfen, im Januar 2017 eine albanische Sexarbeiterin ohne Bewilligung beschäftigt zu haben. Gegen den Strafbefehl wehrte sich der Rössli-Geschäftsführer erst vor dem Bezirksgericht Willisau, dann vor dem Kantonsgericht (Artikel vom 18. Dezember).
Die obersten Luzerner Richter gehen mit dem Bezirksgericht einig: Vom Vorwurf der Erleichterung des rechtswidrigen Aufenthalts einer Ausländerin ist der Beschuldigte freizusprechen. Anders als die Vorinstanz ist das Kantonsgericht aber der Meinung, dass zwischen den beiden kein Arbeitsverhältnis vorlag. In den Augen des Dreiergremiums hat der Rössli-Geschäftsführer der Prostituierten lediglich zu einer Erwerbstätigkeit verholfen, ohne dass diese über die dafür nötige Bewilligung verfügt hätte. Er hat die Ausländerin aber nicht illegal beschäftigt.
Gleichwohl ist für die Kantonsrichterin und die beiden Kantonsrichter erstellt: Der Beschuldigte hat – im vorliegenden Fall – die Ausübung der Prostitution im «Rössli» nicht nur zugelassen, sondern den Betrieb auch «gezielt» danach ausgerichtet und davon finanziell profitiert.
Darauf schliessen lassen unter anderem Einträge auf einschlägigen Internetseiten, die Zahl der bei Hausdurchsuchungen angetroffenen Frauen aus Drittstaaten oder auch der Umstand, dass ausschliesslich weibliche Gäste ein Zimmer im «Rössli» mieten und dort täglich die Bettwäsche gewechselt wird.
Der Beschuldigte habe gewusst, «dass die Albanerin entgeltliche sexuelle Dienstleistungen in der Rössli-Bar anbieten und im Hotelzimmer erbringen würde». Dennoch habe er ihr für 100 Franken pro Nacht ein Zimmer vermietet und ihr in der Bar die Kontaktaufnahme mit potenziellen Freiern ermöglicht, heisst es im Urteil.
Beim Prozess im Dezember beteuerte der Beschuldigte, er wisse nicht genau, was sich in seinen Zimmern abspiele. «Ich gehe nicht schauen, was die Frauen mit den Gästen machen.» Mehrmals betonte er: Das «Rössli» sei eine ganz normale Bar, «kein Puff». Sein Verteidiger verlangte damals einen vollumfänglichen Freispruch.
Das «Rössli» ist in den letzten Jahren immer wieder in Kritik geraten – unter anderem wegen Nachtruhestörungen. Ende 2019 hat die Luzerner Polizei dem Antrag des Surseer Stadtrats stattgegeben, die Öffnungszeiten ab 1. Juli 2020 zu reduzieren. Von Sonntag bis Donnerstag müsste neu um 0.30 Uhr der Schlüssel gedreht werden (heute 2.30 Uhr), freitags und samstags um 2.30 Uhr (statt um 4 Uhr). Dagegen hat sich der «Rössli»-Besitzer gewehrt, das Beschwerdeverfahren ist hängig, wie die Stadt auf Anfrage mitteilt.
Die «Rössli Nightbar» hat seit ihrer Eröffnung 1972 oft für Schlagzeilen gesorgt. Vor allem aufgrund der leicht bekleideten Damen im «Dancing», das bis in die 90er-Jahre hinein existierte. Heute ist das «Rössli» eine Kontaktbar. Auf den oberen Etagen gibt es 15 Zimmer, die an Frauen vermietet werden. Das Nachtlokal hat keinen leichten Stand: Im Zuge der revidierten Ortsplanung wurde das Verbot des Sexgewerbes auf die ganze Altstadt ausgeweitet. Für das «Rössli» gilt Bestandesgarantie – solange der Betrieb gesetzeskonform geführt wird.