Hans Lipp, Gemeindeammann von Flühli, will Zweitwohnungsbesitzer stärker zur Kasse bitten. Die heutige Regelung setze Fehlanreize.
Flühli und insbesondere das zur Gemeinde gehörende Dorf Sörenberg sind beliebte Ziele für Touristen. Im Winter lockt das Skigebiet, im Sommer die Berge zum Wandern. Flühli zählt 1961 Einwohner, doch in den Wintermonaten steigt die Zahl rasant an. Das liegt vor allem auch an den vielen Zweitwohnungen in Flühli-Sörenberg. Deren Anteil liegt bei knapp 60 Prozent.
Die Gäste bringen der lokalen Wirtschaft Einnahmen und schaffen Arbeitsplätze. Es gibt aber auch Herausforderungen. «Denn die Infrastruktur muss auf die Spitzen im Winter ausgerichtet sein», erklärt Hans Lipp, Gemeindeammann von Flühli und CVP-Kantonsrat. Insbesondere die Zweitwohnungsbesitzer, würden zu wenig für diese Kosten aufkommen, betont er. «Ausserdem ist die Dunkelziffer relativ hoch. Denn bei Vermietungen im Bekannten- und Verwandtenkreis werden vielfach keine Kurtaxen und Beherbergungsabgaben abgerechnet.» Die Kurtaxe wird von Gästen pro Übernachtung in Hotels, Ferienwohnungen, Wohnwagen und weiteren Unterkünften erhoben.
In einer kürzlich eingereichten Motion fordert Hans Lipp die Regierung nun auf, das Tourismusgesetz zu überarbeiten. «Mit einer Teilrevision können einerseits die dringend notwendigen Mittel für die Förderung des Tourismus und andererseits für die Finanzierung der touristischen Einrichtungen aufgebracht werden», schreibt er zur Motion, die von FDP-Mann André Marti, CVP-Politiker Pius Kaufmann und den beiden SVP-Kantonsräten Vroni Thalmann und Daniel Keller mitunterzeichnet wurde. «Die Revision sollte den Gemeinden und Tourismusvereinen die Möglichkeit geben, mehr Mittel für die Neuerstellung und den Unterhalt der touristischen Infrastrukturen zu generieren.»
Hans Lipp stört sich daran, dass vor allem jene Finanzierungsbeiträge an die touristische Infrastruktur liefern, die eine hohe Bettenauslastung aufweisen. Er führt in der Motion aus:
«Von Zweitwohnungen, die hauptsächlich während der Hauptsaison belegt sind, kommen hingegen vergleichsweise nur geringe Finanzierungsbeiträge.»
Jene würden oft zu kalten Betten beitragen, weil sie selten belegt sind. Dabei seien es gerade Zweitwohnungen, welche dazu führen, dass die Kapazität bei den Infrastrukturen erhöht werden müsse. «Eine Abgabe, die sich nach den Übernachtungszahlen ausrichtet, setzt Fehlanreize und wird den Kostenstrukturen nicht gerecht», so Lipp. Er fordert, dass mit einem Systemwechsel die Ausgangslage für eine Lenkungsabgabe oder eine Zweitwohnungssteuer geschaffen wird. In den Jahren 2018 und 2017 wurden zirka 570 000 Franken aus den Kurtaxen und dem Anteil der Beherbergungsabgaben, der vor Ort bleibt, eingenommen.
Der Gemeindeammann aus Flühli ist überzeugt, dass die Lenkungsabgabe auf die bestehenden Zweitwohnungen indirekt Einfluss haben. «Damit wird ein Anreizsystem für warme Betten geschaffen. Der Haus- und Wohnungsbesitzer kann durch Drittvermietung die Kurtaxen einkassieren und der Gast bekommt einen echten Mehrwert für den Aufenthalt in der Tourismusregion.» Denn mit den Einnahmen aus den zusätzlichen Abgaben sollen die Gäste auch grössere Gegenleistungen oder Vorzugsangebote erhalten. Die Gäste würden sich je länger je mehr attraktive Pauschalangebote wünschen. Als Beispiel nennt er die Gratisbenützung für den öffentlichen Verkehr oder die Eintritte für Hallenbad, Minigolf oder Rodelbahn. Lipp ist überzeugt:
«Mit den heutigen Möglichkeiten lassen sich attraktive Packages nicht finanzieren.»
Eine Lenkungsabgabe, wie sie Lipp fordert, kennen etwa die Tourismusorte Silvaplana, Laax, Obergoms oder Leukerbad.
Um das Tourismusgesetz geht es in einer weiteren Motion. Der Willisauer Kantonsrat André Marti (FDP) verlangt ebenfalls, dass das Tourismusgesetz überarbeitet wird. Dieses soll um Regelungen zu neuen Geschäftsmodellen ergänzt werden. «Die Vermietung von Ferienwohnungen, Airbnb-Angeboten oder ein Wohnungstausch werden im Gesetz ungenügend abgebildet», sagt der Präsident von Willisau Tourismus. «Die Anbieter dieser Beherbergungsformen entziehen sich mangels Bestimmungen oft der Abgabepflicht.» Ausserdem würden auch gemeindeeigene Unterkünfte wie Lagerhäuser oder Zivilschutzanlagen vermehrt touristisch genutzt. «Auch hier ist die Abgabepflicht nicht eindeutig geregelt.» Diese werde je nach Behörde unterschiedlich interpretiert.
Marti fordert zudem eine Überprüfung der Höhe. «Für einen Teil der Abgaben sind im Gesetz Maximalbeträge festgelegt. Seit den 90er-Jahren, als das Gesetz eingeführt wurde, hat sich einiges an den Rahmenbedingungen geändert. Eine Überprüfung ist also angebracht.» Marti betont, dass die Abgabe zweckgebunden ist. «Das Geld vom Gast wird also wieder für den Gast eingesetzt.» Würden mehr Mittel generiert, könnten diese etwa ins Marketing, in die Beratung im Tourismusbüro, in Dokumentationen oder in die Schaffung neuer Angebote investiert werden. Als Beispiel nennt er Gruppenreisen. «Wir sehen hier Potenzial für die Region Willisau. Es braucht Angebote, bei denen von der Anreise bis zur Übernachtung alles aus einer Hand organisiert wird.»