Immer wieder versuchen Drohnenpiloten, Gegenstände in Strafanstalten einzufliegen. In Zentralschweizer Gefängnissen reagiert man darauf unterschiedlich.
Drohnen sind ferngesteuerte, kleine Fluggeräte. Sie werden für Bildaufnahmen und Vermessungen eingesetzt. Drohnen werden jedoch auch als illegale Transportflieger verwendet – beispielsweise dafür, Schmuggelware in Gefängnisse zu fliegen. So passiert in der Strafanstalt Bostadel in Menzingen vor zwei Jahren, als ein Drohnenpilot versuchte, ein Handy ins Gefängnis zu schmuggeln. Erst kürzlich wurden auch zwei Drohnen über der Anstalt Pöschwies im Kanton Zürich registriert.
Seit dem Versuch im Bostadel sind keine weiteren Zwischenfälle registriert worden, sagt Andreas Gigon, Leiter der Strafanstalt Bostadel. Trotzdem trifft er Massnahmen: «Wir planen ein Detektionssystem. Dieses soll Drohnen frühzeitig erkennen, damit wir sie dann bei einem Absturz oder Abwurf im Gefängnis lokalisieren können.» Wann das System erstmals zum Einsatz kommt, ist offen. «Derzeit evaluieren wir, welches der optimale Drohnen-Detektor ist.» Fest steht: Diese Sicherheitsmassnahme ist mit rund 180 000 Franken teuer.
Bei der Justizvollzugsanstalt Grosshof in Kriens hingegen sieht man noch keinen Bedarf für Drohnen-Detektoren. Es habe sich bis dato kein Drohnenvorfall ereignet, sagt Erwin Rast, Sprecher des Justiz- und Sicherheitsdepartements des Kantons Luzern. Entsprechende Massnahmen seien deshalb nicht vorgesehen. Man verfolge allerdings die Erfahrungen anderer Kantone sowie die technische Entwicklung. Trotzdem: «Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist aus unserer Sicht zur Zeit unverhältnismässig», erklärt Rast.
Anders sieht es in den Kantonen Zug und Nidwalden aus. Bei der Strafanstalt Zug hat man keine Kenntnis von unerlaubten Drohnenflügen über dem Gefängnisareal, sagt Toni Amrein, Leiter der Strafanstalt. Er ortet dafür auch Gründe: «Die meisten Insassen verbüssen hier eine kurze Haftstrafe von maximal einem Jahr. Die Motivation, einen solchen Schmuggel zu riskieren, dürfte bei einer kurzen Strafe eher klein sein.» Zudem sei das Gefängnis punkto Drohnenflüge «gut gelegen», sagt Amrein. Das Areal ist umgeben von hohen Wohnblöcken. «In dicht bebauten Gebieten steigt die Gefahr, dass die Drohne abstürzen oder gegen eine Hausmauer prallen könnte.»
Dennoch prüft die Strafanstalt derzeit bauliche Massnahmen. Amrein erklärt: «Wir wollen den Einwurfschutz optimieren.» Die Mauer, welche das Gefängnis umgibt, ist nur rund sechs Meter hoch. Selten komme es vor, dass Gegenstände über die Mauer geworfen würden. «Das Areal wird jedoch technisch überwacht und in regelmässigen Abständen vom Personal kontrolliert.»
Im Untersuchungs- und Strafgefängnis in Stans hat Leiter André Zbinden keine Kenntnis von Drohnenflügen über dem Gefängnisareal. «Ausschliessen kann ich es allerdings auch nicht», räumt er ein. Derzeit sind – federführend ist die Justizvollzugsanstalt Lenzburg – Evaluationen über etwaige Massnahmen gegen Drohnenflüge im Gang, wie Zbinden sagt. «Wir beobachten die Entwicklung gespannt.» Gebe es dereinst eine gute und für Stans bezahlbare Lösung, «sind wir daran interessiert und würden entsprechende Massnahmen prüfen».
Die Zwei-Mann-Firma Koller Engineering aus Nottwil entwickelt nebst Drohnen auch Drohnen-Detektoren. Geschäftsführer und Maschinenbauingenieur Andreas Koller sagt: «Die Zahl der Nachfragen nach Drohnen-Erkennungsgeräten steigt aktuell an.» Pro Woche gingen mehrere Anfragen ein. Insbesondere interessiert an solchen Geräten seien Strafanstalten oder Firmen, die ein erhöhtes Schutzbedürfnis aufweisen. Kollers Detektionssystem erkennt Drohnen über die Akustik. Er erklärt: «Die Sensoren überwachen die Umgebungsgeräusche und zeichnen Soundschnipsel auf, wenn eine Drohne detektiert wird.»
So ausgeklügelt dieses System auch ist: Die Technik der Drohnen entwickelt sich laut Koller rasant. «Detektionsgeräte müssen immer wieder auf den neusten Stand gebracht werden.»
Drohnen sind rechtlich den Flugmodellen gleichgestellt. Bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm dürfen sie ohne Bewilligung des Bundesamts für Zivilluftfahrt (Bazl) eingesetzt werden. Die entsprechenden Vorgaben finden sich in der Verordnung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation. Das sind die wichtigsten Regeln:
Weitere Informationen finden Sie unter www.bazl.admin.ch
red
Yasmin Kunz