Der bekannte Anwalt Urs Mühlebach will in Sempach ein Bauernhaus und eine Scheune durch zwei Wohnbauten ersetzen. Das wirft Fragen auf.
Im Gebiet «Fluck», einer Liegenschaft auf Sempacher Boden in Richtung Vogelsang, ist ein grosses Bauprojekt in Planung: Wo früher ein Bauernhaus mit Schindeln und grünen Jalousien sowie ein landwirtschaftliches Nebengebäude standen, will Urs Mühlebach (68), Anwalt und Wirtschaftsberater von Pauschalbesteuerten, zwei moderne Häuser realisieren. Noch bis heute ist das Baugesuch auf dem Bauamt Sempach und dessen Homepage einsehbar. Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz reichte Einsprache ein. Ob weitere hinzu kamen, gab das Bauamt «aufgrund des laufenden Verfahrens» nicht bekannt.
Das Gesuch spricht von einem «Ersatzneubau von zwei Wohnhäusern». Wie unsere Zeitung aus gut unterrichteten Quellen weiss, wurde das Nebengebäude – im Gesuch als «Betriebsleiterhaus» bezeichnet – als Schweine- und Schafstall genutzt; in den letzten Jahrzehnten diente es nie als reine Wohnbaute. Eine Baubewilligung würde zu einer Zweckänderung von einer Scheune zu einem Wohnhaus führen, was nicht mit dem Raumplanungsgesetz vereinbar wäre.
Die beiden Gebäude sind heute abgerissen. Den vorzeitigen Baubeginn – sprich den Abbruch der bestehenden Bauten – hat der Stadtrat Sempach bewilligt. Dies gestützt auf Paragraf 200 des Planungs- und Baugesetzes unter Berücksichtigung einer kantonalen Vorabklärung. «Aus Sicherheitsgründen», wie Bruno Häfliger, Leiter des regionalen Bauamtes Oberer Sempachersee, sagt. «Das bis zum Abbruch bewohnte Hauptgebäude war jahrelang teils ungedeckt und wies marodes Holz auf, es drohte Einsturzgefahr.»
Die kantonale Vorabklärung wurde im April 2014 abgeschlossen. «Diese ergab, dass das Wohnhaus zwar nicht mehr im perfekten Zustand, jedoch noch längst kein Abbruchobjekt ist», sagt Mario Conca, Abteilungsleiter Dienststelle Raum und Wirtschaft (Rawi). Die ausgestellte Abbruchbewilligung sei «nicht unproblematisch», sagt er. «Bewilligungen für einen vorzeitigen Baubeginn sind immer mit einem Einsprache- und Prozessrisiko behaftet.»
Bauamtsleiter Häfliger bestreitet, dass sich die frühere Nutzung nun nicht mehr nachvollziehen lasse. In einer Vorabklärung habe man diese wie auch Flächen und Volumina erfasst. Es sei ersichtlich, dass auch im Nebengebäude «eine Wohnnutzung im Obergeschoss» vorhanden war. Als Beleg für den Wohnzweck verweist Grundeigentümer Urs Mühlebach zudem auf eine Toilette im Erdgeschoss, die in den Grundrissen festgehalten ist. Gleichzeitig sagt er aber auch: «In den letzten 50 Jahren war das Nebengebäude nicht mehr bewohnt.» Bis zum Abbruch habe er dort Schafe gehalten. Er besitze eine Affinität zu Tieren, sagt der Anwalt. «Ich habe einst sogar den Nebenerwerbs-Landwirtschaftskurs gemacht.» Dieser befähigt ihn, den Hof zu bewirtschaften und Direktzahlungen zu erhalten. Der Betrieb wird laut Mühlebach auch künftig genutzt: «Mein Sohn absolviert nächstes Jahr die Ausbildung zum Landwirt mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis. Er hat ursprünglich eine kaufmännische Ausbildung gemacht und wird künftig das eine Gebäude bewohnen.»
Die Stadt Sempach stützt die Pläne der Bauherrschaft. Mühlebach habe für das Projekt einen Wettbewerb ausgeschrieben, an dem sich acht Architekten beteiligten. «Ein Verfahren, das mitunter hohe Anforderungen an den Landschaftsschutz stellt», sagt Häfliger und fügt an: «Die beiden Wohnhäuser weisen eine sehr hohe architektonische Qualität auf. Sie sind ein Vorzeigebeispiel dafür, wie sich Wohnbauten optimal in die Landschaft einfügen.» Rund 300 000 Franken kostete das Wettbewerbsverfahren laut Mühlebach.
Gemäss Art. 24c des Raumplanungsgesetzes können altrechliche Gebäude – vor dem 1. Juli 1972 rechtmässig erstellt – abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Für sie gilt aber: Das äussere Erscheinungsbild zu verändern ist nur dann zulässig, wenn dies einer «zeitgemässen Wohnnutzung oder einer energetischen Sanierung» dient oder «die Einpassung in die Landschaft» verbessert. Die geplanten Häuser sind zwar noch mit Holz eingekleidet, ansonsten ähneln sie den Vorgängerbauten kaum. Man könnte den Eindruck erhalten, das Baugesuch beruhe auf Gefälligkeiten gegenüber einem sehr guten Sempacher Steuerzahler. Diesen Vorwurf weist Bauamtsleiter Häfliger von sich: «Wir behandeln Urs Mühlebach wie jeden anderen Gesuchsteller auch.» Die «Beurteilung der Zonenkonformität» sei durch das Rawi vorgenommen worden. Urs Mühlebach will sich zu diesem Vorwurf nicht äussern.
Wie sich aus dem Grundbuch ergibt, erwarb Mühlebachs Ehefrau «auf dringende Bitte der Pächterfamilie» bereits im benachbarten Gebiet «Horlachen» eine Liegenschaft. Anstelle des alten Bauernhauses baut das Ehepaar für mehrere Millionen ein Wohnhaus mit einem Indoor-Swimmingpool. Mühlebach betont: «Beide Gesuche, sowohl Fluck wie Horlachen, sind zu 100 Prozent korrekt verlaufen.» Zum Investitionsvolumen des jetzigen Projekts äussert er sich nicht.