Wegen der Covid-19-Pandemie mussten die Luzerner Skigebiete ihren Betrieb seit dem 22. Dezember 2020 einstellen. Nun dürfen sie ab Freitag wieder teilweise öffnen. Diese Bewilligung ist jedoch an strenge Auflagen geknüpft und kann widerrufen werden.
(stg) Aufgrund des Beschlusses des Gesundheits- und Sozialdepartements (GSD), der nach einer Aussprache im Regierungsrat erfolgt ist, dürfen Ski- und Sessellifte sowie die Skipisten im Kanton Luzern per Freitag, 8. Januar 2021, wieder öffnen. Das teilt der Kanton Luzern am Mittwochnachmittag mit. Bahnen, die eine Erschliessungsfunktion im Sinne des öffentlichen Verkehrs erfüllen, seien bereits vorher geöffnet gewesen, und ebenso stünden Spazierwege und Langlaufloipen der Bevölkerung weiterhin zur Verfügung. Das GSD habe die Öffnung der Luzerner Skigebiete unter den folgenden Auflagen beschlossen:
Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf lässt sich in der Mitteilung folgendermassen zitieren:
«Es braucht diese strengen Auflagen, damit die Wiederaufnahme des Wintersportbetriebs im Kanton Luzern verantwortbar ist. Denn: Die epidemiologische Lage ist noch immer ernst, und die Auslastung der Spitäler wie auch die Belastung des Personals sind nach wie vor hoch.»
Da die Lage aber stabil sei, wir gegenwärtig beim kantonalen Alarmkonzept wieder bei Alarmstufe orange statt rot sind und der Reproduktionswert leicht gesunken sei, könnten die Skigebiete teilweise geöffnet werden. Zudem berücksichtige der Regierungsrat gemäss Graf bei all seinen Entscheidungen das Gesamtbild:
«Die Massnahmen sind so streng wie nötig, um Infektionsrisiken und Todesfälle zu beschränken und so massvoll wie möglich, um das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben auch in Pandemiezeiten zu ermöglichen.»
Er richtet einen Appell an die Wintersportlerinnen und Wintersportler, sich auf den Pisten defensiv zu verhalten, um die Hospitalisierungszahlen tief zu halten. «Ebenso wichtig bleibt es, beim Anstehen und bei anderen Personenansammlungen den Abstand einzuhalten und eine Schutzmaske zu tragen», sagt der Gesundheitsdirektor. Seitens Wintersportbetriebe seien die nötigen Vorkehrungen getroffen worden und die zwischenzeitlich bei der Dienststelle Gesundheit und Sport eingereichten und überarbeiteten Schutzkonzepte konnten bereits bewilligt werden.
Die epidemiologische Situation werde laufend analysiert und ein Entzug der Bewilligung sei je nach Entwicklung jederzeit möglich. An einem weiteren Treffen zwischen den kantonalen Behörden und Vertretern der Skigebiete in der Kalenderwoche drei werde besprochen, wie das weitere Vorgehen aussieht – dies unter Berücksichtigung der epidemiologischen Lage und der Auslastung der Spitalkapazitäten. Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf:
«Unser Ziel ist es, eine möglichst gute Ausgangslage für die bevorstehenden Fasnachtsferien zu schaffen.»