SOZIALHILFE: Luzern pocht auf Entlastung bei der Sozialhilfe

Die Sozialkommission der Stadt Luzern fordert vom Kanton eine Korrektur bei der Finanzierung der Sozialhilfe. Das geplante neue kantonale Sozialhilfegesetz gebe keine Antwort auf Finanzierungsprobleme und die Ungleichheiten innerhalb des Kantons, kritisiert sie.

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Von 1999 bis 2013 stiegen die Bruttokosten für die Sozialhilfe in der Stadt Luzern um drei Millionen Franken auf 41 Millionen Franken an, während im gleichen Zeitraum die Rückerstattung vom Kanton und anderen Gemeinden markant sank (Symbolbild). (Bild: Neue LZ)

Von 1999 bis 2013 stiegen die Bruttokosten für die Sozialhilfe in der Stadt Luzern um drei Millionen Franken auf 41 Millionen Franken an, während im gleichen Zeitraum die Rückerstattung vom Kanton und anderen Gemeinden markant sank (Symbolbild). (Bild: Neue LZ)

Mehrere Gesetzesrevisionen seit 2003 hätten dazu geführt, dass einzelne wenige Luzerner Gemeinden bei der Sozialhilfe stark belastet würden, hingegen mehr als 70 Gemeinden unterdurchschnittliche Kosten zu tragen hätten, teilte die Sozialkommission des Grossen Stadtrates am Dienstag mit. Der Entsolidarisierung müsse ein Riegel geschoben werden.

Die städtische Kommission verlangt in der Vernehmlassung zum neuen kantonalen Sozialhilfegesetz eine Korrektur mittels Ausgleichsmechanismus. Die Stadt trage rund 40 Prozent aller Sozialhilfekosten, die im Kanton anfielen, heisst es in der Mitteilung. Der Bevölkerungsanteil der Stadt beträgt derweil aber nur knapp 21 Prozent aus.

Von 1999 bis 2013 stiegen die Bruttokosten für die Sozialhilfe in der Stadt Luzern gemäss Angaben der Kommission von rund 38 auf 41 Millionen Franken. Die Rückerstattung vom Kanton und den übrigen Gemeinden an die Stadt sank im gleichen Zeitraum von 29 auf 16 Millionen Franken.

Obschon die Sozialhilfequote fast gleich geblieben sei, seien die auf Grund der Abschaffung von Ausgleichsmechanismen die effektiven Ausgaben für die Stadt im Bereich der Sozialhilfe von rund 9 auf 25 Millionen Franken gestiegen, schreibt die Sozialkommission.

Der Entwurf zum neuen Sozialhilfegesetz des Kantons ist bis am 14. Juni 2014 in der Vernehmlassung. Die Regierung will unter anderem das Gesetz übersichtlicher gestalten und die private Initiative und die persönliche Verantwortung bei der Sozialhilfe fördern. Auch der Einsatz von Sozialhilfeinspektoren soll geregelt werden. (sda)