Sozialinspektor Emmen hat mit seiner Überwachung die Grundrechte einer Familie verletzt

Eine Familie mit vier Kindern ist 2015 ins Visier des Emmer Sozialinspektors geraten. Er hat sie tagelang ausspioniert, ohne dass es dafür eine gesetzliche Grundlage gegeben hätte. Auch das Gesundheits- und Sozialdepartement steht in der Kritik.

Lena Berger
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Fünf Tage lang hat der Emmer Sozialinspektor den Vater der Familie überwacht - weil es dafür aber keine gesetzliche Grundlage gab, waren seine Beweise vor Gericht nicht verwertbar. (Bild: Ennio Leanza/Keystone)

Fünf Tage lang hat der Emmer Sozialinspektor den Vater der Familie überwacht - weil es dafür aber keine gesetzliche Grundlage gab, waren seine Beweise vor Gericht nicht verwertbar. (Bild: Ennio Leanza/Keystone)

Zehn Franken pro Person und Tag. Das ist alles, was der Familie aus dem Kanton Luzern an Geld zur Verfügung steht. Die wirtschaftliche Sozialhilfe ist den Eltern vor drei Jahren gestrichen worden. Der Grund: Sie wurden 2015 verdächtigt, gegenüber dem Sozialamt falsche Angaben gemacht zu haben.

Um ihren Verdacht überprüfen zu lassen, schaltete die Gemeinde damals das Emmer Sozialinspektorat ein. Ein Mitarbeiter wurde darauf angesetzt, den Vater fünf Tage lang jeweils zwischen zwei und vier Stunden zu observieren. Darüber hinaus schlich sich der Mitarbeiter auf der Suche nach Hinweisen in den Velokeller des Wohnhauses, befragte ohne Kenntnis der Familie deren Vermieter und zog hinter deren Rücken Erkundigungen beim Staatssekretariat für Migration ein. In seinen Bericht schrieb der Sozialinspektor dann, dass der Vater Transportfahrten für seinen Bruder gemacht und dafür «mindestens 250 Franken» bekommen habe. Dies habe er gegenüber dem Sozialamt nicht angegeben – also habe er sich des Sozialhilfe­betrugs schuldig gemacht.

Die mutmasslichen Beweise waren nicht verwertbar

Die Gemeinde stellte daraufhin die Unterstützung ein. Die Eltern mussten ihre vier Kinder fortan mit der Nothilfe durchbringen – also den erwähnten 10 Franken pro Tag und Person. Die Staatsanwaltschaft erliess zudem einen Strafbefehl. Das Ehepaar habe über einen Zeitraum von rund 2½ Jahren ein Einkommen von 250 Franken pro Monat arglistig verschwiegen und so 7000 Franken vom Staat erschlichen.

Die Eltern setzten sich gerichtlich zur Wehr. Und dabei stellte sich heraus: Sämtliche mutmasslichen Beweise gegen die Beschuldigten waren nicht verwertbar. Und zwar, weil der Sozialinspektor bei seinen Ermittlungen gegen die damalige Gesetzgebung verstiess. Im Sozialhilfegesetz war klar vorgeschrieben, dass Auskünfte nur eingeholt werden dürfen, wenn die Betroffenen davon in Kenntnis gesetzt werden. Zudem gab es – anders als heute – weder auf Bundes- noch auf Kantonsebene eine gesetzliche Grundlage für private Observationen.

Das heisst: Der Sozialinspektor beging gemäss Gerichtsentscheid einen massiven Eingriff in das auch verfassungsmässig ­garantierte Menschenrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Das Bezirksgericht entschied, dass die rechtswidrig ermittelten mutmasslichen Beweise nicht berücksichtigt werden dürfen: Und sprach das Ehepaar von Schuld und Strafe frei.

Das war im September 2017. Warum aber muss die Familie trotz Freispruch noch immer ohne Sozialhilfe auskommen? Und warum wurde diese überhaupt auf blossen Verdacht hin über Jahre hinweg eingestellt?

Vertrauen in die Behörde ist «arg in Frage» gestellt

Der Grund ist, dass der Fall beim kantonalen Gesundheits- und Sozialdepartement (GSD) lange liegen geblieben ist. Die Eltern hatten bereits im September 2015 Beschwerde gegen den Entscheid der Gemeinde erhoben, die Sozialhilfe einzustellen. Sie beantragten im Verlauf des Verfahrens, dass die Zahlungen zumindest fortgesetzt werden sollten, bis vor Gericht der Beweis ihrer Schuld erbracht würde. Das Gesundheits- und Sozialdepartement jedoch fällte keinen Entscheid darüber, ob die sogenannt «aufschiebende Wirkung» der Beschwerde wiederhergestellt werden soll oder nicht. Drei Anträge des Ehepaars blieben unbeantwortet. Selbst ein Jahr nach dem Freispruch warteten die Betroffenen noch immer vergeblich auf einen Entscheid des GSD.

Damit hat sich die Behörde der Rechtsverzögerung schuldig gemacht, wie nun aus einem Urteil des Kantonsgerichts hervorgeht. Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, dass die Behörden ihre Anliegen innerhalb einer angemessenen Frist behandeln. Dieser Grundsatz ergibt sich nicht nur aus der Bundesverfassung, sondern auch aus der Menschenrechtskonvention: Je stärker eine Person von einem Urteil betroffen ist, desto höher ist der Anspruch auf eine zügige Behandlung. Üblich ist, dass Verwaltungsbeschwerden nach Abschluss aller Abklärungen innerhalb von sechs Monaten erledigt sein müssen. Diese Frist hat das GSD überschritten, indem es die Anträge um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einfach nicht behandelt hat.

Die Grundsatzfrage, ob die Familie nun wieder Anspruch auf Sozialhilfe hat, ist ebenfalls noch ungeklärt. Das GSD muss trotz des Freispruchs die Situation genau prüfen und seinerseits entscheiden, wie man mit den rechtswidrigen Ermittlungsergebnissen des Sozialinspektorats umgehen will.

Das Kantonsgericht mahnt die Behörde in seinem Entscheid aber, das Verfahren nun rasch voranzutreiben. Und es spart nicht mit Kritik zwischen den Zeilen: «Sollten die Abklärungen trotz allem noch längere Zeit in Anspruch nehmen, würde es dem GSD gut anstehen, seine Kommunikation gegenüber den Beschwerdeführern zu verbessern», heisst es im Urteil. Die fehlende Reaktion der Behörde trotz mehrmaliger Schreiben stelle das Vertrauen in einen «beförderlichen Amtsbetrieb arg in Frage».