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Der Bund zahlt immer mehr an die Prämienverbilligung. Der Kanton Luzern muss mitziehen, verlangt Kantonsrat Jörg Meyer. Dessen Partei beschäftigt die Regierung mittlerweile an allen Fronten.
Auf den ersten Blick scheint alles in Ordnung: Während die Krankenkassenprämien auch im Kanton Luzern jedes Jahr steigen, nimmt auch das Total an Beiträgen für die Individuelle Prämienverbilligung (IPV) zu. Allein zwischen 2017 und 2022 sollen jene Luzerner, die ein Anrecht auf IPV haben, knapp 20 Millionen Franken zusätzlich erhalten. Der zweite Blick zeigt: Das Geld kommt überwiegend vom Bund. Dessen Beitrag soll von 124,5 Millionen Franken im Jahr 2017 auf 153,5 im Jahr 2022 steigen – während sich der Beitrag des Kantons zwischen 18,1 und 23,8 Millionen Franken einpendelt. Dies zeigen Zahlen aus den Aufgaben- und Finanzplänen des Kantons Luzern. Parallel dazu verhält sich der Anteil der Gemeinden, weil deren Beiträge an jene des Kantons im Verhältnis 50 zu 50 gekoppelt sind.
Das Missverhältnis stört den Adligenswiler SP-Kantonsrat Jörg Meyer. Mit einem dringlichen Postulat verlangt er im Namen seiner Fraktion, dass die Regierung mindestens die Steigerung der Bundesbeiträge vollumfänglich an die Bevölkerung weitergibt. Der Bund kopple nämlich seinen Beitrag an den Anstieg der Krankenkassenprämien. Der Kanton Luzern nicht.
«Allein auf 2019 steigt der Bundesbeitrag um 5,2 Millionen Franken, während Kanton und Gemeinden ihren Beitrag an die IPV um insgesamt 2,6 Millionen Franken abbauen», sagt Meyer. «De facto werden damit zweckgebundene Gelder des Bundes zur finanziellen Sanierung der Kantonsfinanzen verwendet.»
Meyer sagt weiter: «Während der Bund einen korrekten Modus fährt, macht der Kanton ein Lausbubentrickli.» Immerhin: Die Beiträge des Kantons (und damit der Gemeinden) sind ab nächstem Jahr nicht rückläufig. «Das stimmt», sagt Meyer dazu. «Aber stagnierende Beiträge sind angesichts der stetig steigenden Prämien und der Bevölkerungsentwicklung viel zu wenig.»
Der SP-Kantonsrat und Regierungsratskandidat fordert von der Kantonsexekutive eine Korrektur bereits ab 2019. Bekanntlich steht das Budget für das nächste Jahr aber auf der Kippe. Im Wissen darum werde die SP-Fraktion voraussichtlich diese Woche einen weiteren Vorstoss einreichen, womit ein Vorschlag für Mehreinnahmen gemacht wird, deutet Meyer an.
Der Luzerner Regierungsrat wartet derweil auf ein Urteil des Bundesgerichts. Dies, weil die SP Beschwerde gegen die Prämienverbilligungsverordnung eingereicht hat. Die Luzerner Regierung hatte 2017 die Grenze für Bezugsberechtigte von Prämienverbilligungen von 75'000 auf 54'000 Franken des massgebenden Einkommens gesenkt (Ausgabe vom 1. März).
Die SP beschäftigt die Regierung bereits mit der Initiative «Sichere Prämienverbilligung – Abbau verhindern», die am 2. Februar eingereicht wurde. Wegen des Rechtsfalls dürfte die Regierung demnächst um eine Fristverlängerung ersuchen. Denn die Frist von der Eingabe einer Initiative bis zum Ausarbeiten einer Botschaft beträgt eigentlich ein Jahr.