SPAREN: Lehrer weg – Verwaltung arbeitet

Kantons- und Berufsschulen sollen eine Woche schliessen. Die Lehrer haben dabei die grösseren Einschnitte zu befürchten als das Verwaltungspersonal der Schulen.

Luzia Mattmann
Drucken
Schüler in der Kantonsschule Alpenquai. (Bild: Pius Amrein / Neue LZ)

Schüler in der Kantonsschule Alpenquai. (Bild: Pius Amrein / Neue LZ)

Eine Woche Zwangsferien droht den Luzerner Kantons- und Berufsschulen: Diese Massnahme sieht der Regierungsrat als Sparmassnahme für die Jahre 2014 und 2015 vor. Damit sollen in den beiden Jahren total 8,16 Millionen Franken weniger ausgegeben werden.

Die Zwangsferien führen bei den Lehrern aber nicht automatisch zu einer Lohnkürzung. Viele Lehrer haben Überstunden – auf dem Gymnasium sind es laut Remo Herbst, Präsident des Mittelschullehrerverbands, 20 bis 30 Prozent. Finanzdirektor Marcel Schwerzmann schreibt von 30 bis 40 Prozent – und auf der Berufsschule sind es laut Angaben von Schwerzmann 20 bis 30 Prozent. Dies führe dazu, dass diese Lehrer teilweise immer noch 100 Prozent an Lohn beziehen, aber das Guthaben der Überzeit im Umfang von einer Woche entfällt, sagt Regierungsrat Marcel Schwerzmann.

Rund 500 Lehrer mit Überstunden

Wenn ein Lehrer allerdings keine Überstunden hat, bedeutet dies einen Lohnabbau von zirka 2,2 Prozent auf den Jahreslohn. Allerdings gilt es die Differenzierungen bei der Anstellung zu beachten, so etwa die Lohnbandbreite des Vertrags, ob es sich um einen fixen Vertrag handelt und ob Überstunden vorhanden sind. An den Gymnasien unterrichten rund 790 Lehrer in 570 Vollzeitstellen. An den Berufsschulen sind es rund 760 Lehrpersonen in 510 Vollzeitstellen. Rund 500 Lehrer hätten also abbaubare Überstunden.

Schulen nur minimal besetzt

Nebst den Lehrern wäre auch das Verwaltungspersonal von den Zwangsferien betroffen: «Die Schulen sind während der Schliessung auf ein organisatorisches Minimum besetzt», schreibt Finanzdirektor Marcel Schwerzmann auf Anfrage. Wo vorhanden, würden Überzeiten abgebaut. Während allerdings bei den Lehrern der Lohn gekürzt werden kann, wenn sie keine Überzeit haben, wird das Verwaltungspersonal beschäftigt und darf auch in der Zwangsferienwoche arbeiten: «Die Schulen prüfen vor Ort, welche kompensatorischen Aufgaben aufgrund der Schulschliessung gemacht werden können», schreibt Schwerzmann.

Wie viele Überstunden sich beim Verwaltungspersonal der Schulen angesammelt haben, war nicht eruierbar. Gemäss dem aktuellen Aufgaben- und Finanzplan verfügt der Kanton über 135 Vollzeitstellen in der Verwaltung der Kantons- und 179 an den Berufsschulen.

Wird mit der Schulschliessung das Verwaltungspersonal der Schulen im Vergleich mit dem übrigen Verwaltungspersonal schlechtergestellt? Nein, sagt Marcel Schwerzmann: «Wir kürzen bei den Verwaltungsangestellten ja nicht den Lohn, sondern lassen sie einfach Überzeit abbauen, beziehungsweise wir lassen sie arbeiten – in der Reinigung, Wartung oder im Backoffice.»

Zur Frage der Ungleichbehandlung von Lehrern und Verwaltungspersonal konnte Finanzdirektor Marcel Schwerzmann gestern keine Stellung nehmen.

Lehrer denken an Gerichtsweg

Klar ist aber: Der Verband der Luzerner Mittelschullehrer hat von einem Anwalt ein entsprechendes juristisches Kurzgutachten erstellen lassen. Dieses kommt zum Schluss, dass unbezahlte Zwangsferien für eine bestimmte Kategorie von Kantonsangestellten (in diesem Fall Lehrer bestimmter Schulen) den bundesrechtlichen Verfassungsgrundsatz der rechtsgleichen Behandlung verletzen könnte. Der Verband überlegt sich nun, juristische Schritte zu ergreifen (Ausgabe vom 31. Oktober). «Es macht keinen Sinn, dass Verwaltungspersonal wie Mensaköche oder Abwarte arbeiten, wenn gar keine Lehrer da sind», findet Remo Herbst.

Wie kann es überhaupt passieren, dass Lehrer, die ja nicht im Stundenlohn arbeiten, Überzeit ansammeln können? Marcel Schwerzmann: «Viele Lehrer sind in sogenannten Bandbreiten-Verträgen angestellt. Sie werden für 100 Prozent bezahlt, leisten aber ein Pensum von 102 Prozent.» Für diese 2 Prozent Schuld macht der Kanton jedes Jahr eine Rückstellung. So seien in den letzten Jahren 9 Millionen Franken an Rückstellungen gebildet worden. Diese Rückstellungen werden nun teilweise aufgelöst. Die Lehrpersonen verlieren ihre Überzeitguthaben aus vorherigen Jahren im Umfang der Sparmassnahme (eine Woche).

Differenzen wegen Überzeit

Der Mittelschullehrerverband trifft derweil weitere juristische Abklärungen betreffend Umsetzbarkeit der Lohnreduktion der Lehrpersonen. Verbandspräsident Remo Herbst: «Über den Pensensaldo der Lehrpersonen sind unserer Meinung nach nur rund 30 Prozent dieser Zwangsferienwoche abbaubar und nicht, wie von Regierungsrat Schwerzmann behauptet wurde, die ganze Woche.»