In Tempo-30-Zonen sind Fussgängerstreifen nicht erlaubt. Deshalb will die Stadt rund 30 Fussgängerstreifen aufheben. Weitere werden folgen.
Immer wieder kommt es auf Fussgängerstreifen zu tragischen Verkehrsunfällen: Im April 2013 wurden zwei Frauen beim Fussgängerstreifen auf der Moosstrasse angefahren, eine Frau zog sich dabei tödliche Verletzungen zu. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, liess die Stadt – unabhängig vom geschilderten Unfall – 723 Fussgängerstreifen überprüfen. Bei etlichen sind sicherheitsrelevante Mängel festgestellt worden. Die Stadt will nun für 1,2 Millionen prioritär 133 Fussgängerstreifen auf Gemeindestrassen sanieren (siehe Box).
Klar ist, dass im Zuge des Sanierungsprogramms auch zahlreiche Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen verschwinden werden. Denn gemäss Bundesverordnung sind Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen grundsätzlich verboten. «Ungefähr 30 Fussgängerstreifen werden wohl aufgehoben», sagt Simon Steffen, Verantwortlicher Verkehrssicherheit bei der Stadt. In etwa zehn Fällen sind bauliche Ersatzmassnahmen wie beispielsweise Sicherheitspoller oder gelbe Füsse am Strassenrand geplant – sie zeigen, wo man die Strasse überqueren kann. An einigen Stellen kann die Strasse auch verengt werden, um den Fussgängern zu signalisieren, wo das Überqueren günstig ist.
Die restlichen rund 20 Fussgängerstreifen werden ersatzlos gestrichen. Simon Steffen argumentiert mit der Verkehrssicherheit, die dadurch erhöht werden soll. «Ein Fussgängerstreifen bedeutet nicht per se mehr Sicherheit», sagt Steffen. Die Verkehrsplaner gehen im Gegenteil davon aus, dass Autofahrer und Fussgänger aufmerksamer unterwegs sind, wenn es keine Fussgängerstreifen gibt. Eine Ausnahme kann gemäss Bund gemacht werden, wenn sich in der Nähe ein Heim oder eine Schule befindet. Auch auf besonders verkehrsreichen Tempo-30-Strassen sind Fussgängerstreifen erlaubt. «Jede Aufhebung wird im Einzelfall geprüft und den Anwohnern kommuniziert», sagt Simon Steffen. Und wie erwähnt werden teils auch bauliche Ersatzmassnahmen umgesetzt. «Einfach die Farbe wegkratzen reicht oftmals nicht», sagt Steffen.
Steffen unterscheidet grundsätzlich zwischen siedlungs- und verkehrsorientierten Tempo-30-Abschnitten. «In Wohnquartieren mit wenig Verkehr wollen wir Tempo-30-Zonen konsequent durchsetzen und möglichst auf Fussgängerstreifen verzichten.» Als typische Beispiele nennt der Verantwortliche für Verkehrssicherheit das Bramberg-, Obermättli- und das Büttenenquartier, wo bereits vor einiger Zeit «aus Sicherheitsgründen» sogar ein Fussgängerstreifen beim Schulhaus Büttenen entfernt wurde. Doch auch in anderen Quartieren sollen vereinzelt Fussgängerstreifen aufgehoben werden. Einige Beispiele:
Viel wichtiger als Fussgängerstreifen sei, dass die Tempo-30-Zone gestalterisch als solche wahrgenommen werde, sagt Steffen: «Der Eingang soll als Tor wirken, und zur Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit können Verkehrsberuhigungselemente eingesetzt werden.» In Tempo-30-Zonen dürfen Fussgänger die Strasse grundsätzlich überall überqueren. Damit auch Kinder, ältere oder behinderte Menschen erkennen, wo sie die Strasse ohne Fussgängerstreifen am besten überqueren können, werden vielerorts gelbe «Füsschen»-Markierungen auf den Trottoirs angebracht. Ein wichtiger Unterschied zu den Fussgängerstreifen besteht jedoch: Fussgänger haben keinen Vortritt. Sie müssen also warten, bis kein Auto mehr kommt. Das sagt das Gesetz – doch in der Praxis dürften die Fahrzeuglenker durchaus anhalten, um Fussgänger vorbeizulassen, sagt Simon Steffen. «Gegenseitige Vorsicht und Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer ist unerlässlich.» Doch wäre die Situation nicht für alle klarer, wenn ein Fussgängerstreifen vorhanden ist? «Untersuchungen haben gezeigt, dass Unfälle oftmals in unmittelbarer Nähe von Fussgängerstreifen passieren. Die Autofahrer fokussieren die Aufmerksamkeit auf Fussgängerstreifen und rechnen nicht mit Strassenquerungen auf der Strecke kurz davor und danach», sagt Steffen. In Tempo-30-Zonen, wo das Überqueren der Fahrbahn überall möglich ist, müssten die Autofahrer auf der gesamten Strecke besonders aufmerksam sein.
Tempo 30 gilt allerdings gerade in der Stadt Luzern längst nicht nur in Wohnquartieren. Es gibt auch Tempo-30-Strassen, die als Durchgangsstrassen dienen und deshalb viel Verkehr aufweisen. In diese Kategorie gehören etwa die Bruchstrasse, die Moosstrasse oder einzelne Abschnitte der Volta- und der Moosmattstrasse. «Ungefähr 35 Fussgängerstreifen fallen in solche Gebiete. Hier werden die Fussgängerstreifen in der Regel beibehalten und saniert», sagt Simon Steffen. Denn wegen des grossen Verkehrsaufkommens wäre es schwierig, die Strasse abseits eines Fussgängerstreifens überqueren zu können. Weitere 15 Fussgängerstreifen befinden sich im Übergangsbereich von Tempo-30- und 50er-Zonen. Auch diese Fussgängerstreifen sollen beibehalten und bei Bedarf saniert werden.
Die Aufhebung der rund 30 Fussgängerstreifen ist nur ein erster Schritt. Denn die Stadt hat weitere 227 Fussgängerstreifen als sanierungsbedürftig erkannt – darunter befinden sich etliche ebenfalls in Tempo-30-Zonen. Diese sind aber nicht Teil des jetzigen Sanierungsprogramms und sollen erst in einer zweiten Etappe saniert werden. «Wir sind aber bereits jetzt daran, Sanierungen an Fussgängerstreifen im Zuge von Strassen- oder Leitungsarbeiten vorzunehmen», erklärt Simon Steffen. Dadurch sollen Doppelspurigkeiten vermieden werden.
Yves Portmann
Genau 532 Unfälle ereigneten sich im Jahr 2013 in der Stadt Luzern. Der grösste Teil davon sind Unfälle zwischen Autos. Immerhin 46 Mal waren aber auch Fussgänger beteiligt, in 28 Fällen ereigneten sich diese Unfälle auf Fussgängerstreifen.
Der Stadtrat hat sich zum Ziel gesetzt, die Zahl der Unfälle in der Stadt Luzern generell zu senken. Denn Luzern nimmt im Städtevergleich bei den Unfällen den unrühmlichen Spitzenplatz ein. In keiner anderen grösseren Schweizer Stadt ereignen sich im Verhältnis zur Einwohnerzahl so viele Unfälle wie in Luzern. Das zeigte eine Untersuchung des Bundesamts für Strassen (Astra) im Jahr 2012. In einem ersten Schritt will der Luzerner Stadtrat nun die Fussgänger besser schützen. Er liess insgesamt 723 Fussgängerstreifen auf Stadtgebiet auf ihre Sicherheit überprüfen. Das Resultat: 246 davon haben Sicherheitsmängel. Diese sollen in den nächsten Jahren behoben werden.
Die Massnahmen reichen von der Entfernung von Sichthindernissen bis zu baulichen Verbesserungen (zum Beispiel Bau einer Mittelinsel). In einer ersten Tranche sollen nun insgesamt 133 Fussgängerstreifen saniert werden. Budgetiert sind dafür 1,2 Millionen Franken. Darüber wird heute Donnerstag das Luzerner Stadtparlament befinden. Der Bericht und Antrag des Stadtrats heisst «Massnahmen zur Sanierung von Fussgängerstreifen auf Gemeindestrassen». In einigen Fällen bedeutet «Sanierung» allerdings auch einfach Aufhebung des Fussgängerstreifens (siehe Haupttext).