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Wie schon 2020 dürfen Stadtluzerner Beizen auch in dieser Saison wieder auf Parkplätzen und öffentlichem Grund Gäste bewirten. Eine Handvoll Gesuche ist zurzeit noch hängig.
Um die Umsatzeinbussen der Gastrobranche zu lindern, hat die Stadt Luzern bereits letzte Saison unkompliziert Bewilligungen im vereinfachten Verfahren für Boulevardflächen erteilt. Laut Mario Lütolf, Leiter Stadtraum und Veranstaltungen, sind im Zeitraum vom 2. Mai bis 9. September 2020 rund 100 Gesuche für eine Erweiterung bestehender und über 30 Gesuche für neue Boulevardflächen eingegangen.
Denjenigen Betrieben, die bereits vor dem Lockdown vom 16. März 2020 eine bewilligte Aussenfläche nutzten, wurde die Betriebsbewilligung per Stadtratsbeschluss bis Ende 2021 verlängert. Mario Lütolf: «Die Betriebe, die noch nicht über Aussenflächen verfügten und im vereinfachten Verfahren eine befristete Baubewilligung erhalten haben, können nochmals ein Gesuch stellen.» Wird es bewilligt, können auch diese Betriebe ihre Boulevardflächen bis zum 31. Dezember 2021 nutzen. Mario Lütolf: «Diesen Betrieben steht allerdings offen, das Gesuch im ordentlichen Verfahren einzureichen, um über den Zeitpunkt von Ende 2021 hinaus Boulevardflächen nutzen zu können.»
Aktuell würden jetzt noch etwa eine Handvoll Gesuche geprüft. Man könne davon ausgehen, dass grundsätzlich die Bedingungen aus 2020 gelten, so Lütolf. Allerdings: «In einigen wenigen Fällen sind Korrekturen im Umgang mit dem Mobiliar angezeigt oder es sind Anpassungen baulicher Art vorzunehmen.» Ein Beispiel: Nutzt ein Barbetrieb von Donnerstagabend bis Samstagabend zwei Parkplätze zum Wirten, so soll das Mobiliar in der Zeit, in der die Parkplätze nicht genutzt werden, weggeräumt werden und nicht auf den Parkplätzen stehen bleiben.
In der Stadt Luzern nutzen gemäss Lütolf bis dato 21 Betriebe rund 30 Parkplätze auf öffentlichem Grund. Für zwei Betriebe wurden zudem drei Parkplätze auf privatem Grund wirtschaftsbewilligt.
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