Im Kanton Luzern wird der Steuerabzug für Personen, die mit dem Auto zur Arbeit fahren, nicht limitiert. Der Kantonsrat hat am Dienstag eine Motion der GLP mit klarem Mehr abgelehnt.
Urs Brücker (GLP) erklärte, Autofahrer würden wegen der vollen Abzugsfähigkeit der Fahrkosten steuerlich gegenüber den Personen, die zum Pendeln den öffentlichen Verkehr benutzten, bevorzugt. Dies sei ungerecht und ökologisch ein falscher Anreiz.
Brücker forderte deshalb, dass der steuerliche Abzug für Autofahrer gekürzt wird, sobald dies das Bundesrecht zulasse. Volle Unterstützung erhielt er aber nur von den Grünen.
Ruedi Burkard (FDP) sagte, Fahrkosten seien Berufsauslagen und müssten voll abgezogen werden können. Armin Hartmann (SVP) sah mit der geltenden Lösung keine Ungleichbehandlung.
Pius Kaufmann (CVP) befürchtete, dass bei einer Limitierung der Autofahrkosten die Pendler in den Randregionen benachteiligt würden. David Roth (SP) wies darauf hin, dass viele Menschen zum Pendeln gezwungen würden, dies weil Arbeitsplätze verschoben würden oder weil das Wohnen am Arbeitsort zu teuer sei.
pd/zim