STEUERN: Unternehmen sollen weiterhin Kirchensteuern zahlen

Im Kanton Luzern zahlen auch die Unternehmen den Landeskirchen Steuern. Der Regierungsrat sieht keinen Grund, dies zu ändern, und lehnt ein Postulat aus den Reihen der Grünliberalen ab.

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Unternehmen müssen weiterhin Kirchensteuern zahlen. (Themenbild) (Bild: Manuela Jans / Neue LZ)

Unternehmen müssen weiterhin Kirchensteuern zahlen. (Themenbild) (Bild: Manuela Jans / Neue LZ)

Die Kantonsverfassung sieht vor, dass die römisch-katholische, die evangelisch-reformierte und die christkatholische Landeskirche nicht nur bei ihren Mitgliedern, sondern auch bei den juristischen Personen Steuern erheben können. Sie schreibt den Landeskirchen vor, dass die Steuern, die die Unternehmen zahlen, für soziale und kulturelle Tätigkeiten einzusetzen seien.

David Staubli (GLP) möchte, dass der Regierungsrat eine Abschaffung der Kirchensteuer für Unternehmen und die Folgen dieses Schrittes prüft. Bei der Kirchensteuer für Unternehmen fehle die Freiwilligkeit, und es seien auch Angehörige anderer Religionen und Nichtreligiöse betroffen, schreibt er. Aus der Tatsache, dass eine Institution soziale Aufgaben übernehme, könne ferner kein Recht abgeleitet werden, bei Unternehmen Steuern einzuziehen.

Der Regierungsrat gibt Staubli in seiner am Dienstag veröffentlichten Antwort Recht, dass die Meinungen über die Kirchensteuerpflicht für Unternehmen geteilt seien. Er verweist aber darauf, dass diese Frage im Kanton Luzern 2006 und 2007 bei der Beratung der neuen Kantonsverfassung eingehend diskutiert und schliesslich klar zugunsten der Kirchensteuerpflicht entschieden worden sei.

Damals sei auch eine Mandatssteuer für Unternehmen verworfen worden, schreibt der Regierungsrat. Bei einer solchen Lösung könnten die Unternehmen selbst entscheiden, ob sie einer Kirche oder einer gemeinnützigen Organisation das Geld zukommen lassen wollten.

Seit der erst kürzlich geführten Verfassungsdebatte seien keine neuen grundlegenden Argumente aufgetaucht, schreibt der Regierungsrat. Das Bundesgericht habe die Verfassungsmässigkeit der Kirchensteuer für Unternehmen bestätigt. Er beantrage dem Kantonsrat deshalb, das Postulat abzulehnen.

sda