Wegen eines Verstosses gegen das sogenannte Kabotageverbot im internationalen Fernbus-Linienverkehr hat das Strafgericht Basel-Stadt am Freitag den deutschen Reisebusbetreiber Flixbus zu einer Busse von 3000 Franken verurteilt.
Das Strafgericht stützt damit einen Strafbescheid des Bundesamts für Verkehr (BAV) vom März 2017. Bei einer Kontrolle im Raum Basel war im August 2016 festgestellt worden, dass ein Fahrgast einen Flixbus für eine Reise innerhalb der Schweiz genutzt hatte. Es war die erste festgestellte Missachtung des Kabotageverbots durch Flixbus.
Der Verstoss war dem BAV als Aufsichtsbehörde gemeldet worden. Dieses büsste im 2017 die Dachgesellschaft der Flixbus-Unternehmen per Strafbescheid mit 3000 Franken. Dagegen hatte Flixbus Einsprache erhoben, weshalb es zur Verhandlung am Strafgericht kam.
Flixbus habe nicht genügend Massnahmen getroffen, um die Reise innerhalb der Schweiz zu verhindern, begründete der zuständige Einzelrichter am Strafgericht Basel-Stadt die ausgesprochene Busse. Der Chauffeur habe dem von Zürich herkommenden Fahrgast erlaubt, die Reise schon in Basel zu beenden.
Beim Kabotageverbot handelt es sich um den verbotenen Transport von Passagieren innerhalb der Schweiz durch ein ausländisches Unternehmen. Für die Kontrolle sind die Polizei in den Kantonen sowie die Eidgenössische Zollverwaltung zuständig.
sda