Der Kanton Zug führt schon nächstes Jahr Fussfesseln als Überwachungsmassnahme definitiv ein. Andere Kantone wie Luzern und Schwyz warten auf die revidierte Strafprozessordnung.
Seit dem Mord an der 19-jährigen Marie im Kanton Waadt ist sie ein grosses Thema: Die Fussfessel. Eine solche hat der bereits wegen Mordes, Vergewaltigung und Entführung verurteilte Mörder getragen. Und eine solche wird in sieben Kantonen getestet – neben der Waadt auch in Zug. Der Zuger Sicherheitsvorsteher Beat Villiger verteidigt die Fussfessel. Sie habe sich bewährt. Deshalb führt sie Zug im Jahr 2014 definitiv ein. «Über den Einsatz der Fussfessel wird generell erst entschieden, nachdem ein Gericht über eine Vollzugslockerung befunden hat. Insofern müsste in erster Linie die Praxis der Vollzugslockerung hinterfragt werden», so Villiger auf Anfrage.
Auch Luzern und Schwyz sind von der Fussfessel nach wie vor überzeugt – sofern diese nicht bei Tätern eingesetzt wird, welche die allgemeine Sicherheit gefährden. Trotzdem wolle man mit dem Einsatz zuwarten. Denn auf eidgenössischer Ebene wird bis 2016 die Strafprozessordnung revidiert, Spielregeln für die elektronische Überwachung mittels Fussfessel inklusive.
Alexander von Däniken