Stadt und Kanton Luzern gleisen die Kulturförderung neu auf. 2,5 Millionen fliessen zusätzlich – und nicht nur die etablierten Institutionen sollen profitieren.
«Noch nie war ein Kulturdirektor des Kantons Luzern so glücklich wie ich heute.» So euphorisch eröffnete Regierungsrat Reto Wyss gestern eine gemeinsame Medienkonferenz von Kanton und Stadt Luzern. «Geteiltes Glück ist doppeltes Glück», doppelte die Stadtluzerner Bildungsdirektorin Ursula Stämmer-Horst nach. Anlass für den kollektiven Freudenausbruch war die Präsentation der beiden Planungsberichte zur Kulturförderung, die Kanton und Stadt in Absprache miteinander entwickelten.
Die beiden Berichte, die im Sommer in den Kantonsrat und im Herbst ins Stadtparlament kommen, schlagen eine Neupositionierung der Kulturlandschaft Luzern und eine teilweise Umverteilung von Fördergeldern vor. Falls die Kantonsparlamentarier dem Planungsbericht zustimmen, kann der Regierungsrat die Anpassungen der Fördergelder in eigener Kompetenz entscheiden.
Der Kanton will sich stärker als bisher an der Finanzierung der grossen Kulturbetriebe in der Stadt beteiligen. Das ist eine der zentralen vorgeschlagenen Massnahmen. Konkret: Der Zweckverband Grosse Kulturbetriebe soll erweitert werden. Bisher gehörten ihm das Luzerner Theater, das Kunstmuseum Luzern und das Luzerner Sinfonieorchester an. Neu sollen zu diesen «Leuchttürmen», wie sie gestern genannt wurden, auch das Verkehrshaus der Schweiz, das Lucerne Festival und das Museum Rosengart gehören.
70 Prozent der staatlichen Subventionen an den Zweckverband leistet der Kanton, 30 Prozent die Stadt. Durch die Erweiterung wird die Stadt finanziell entlastet – um rund 1 Million Franken. Diese Million werde «in die Kultur reinvestiert», antwortete die städtische Kulturchefin Rosie Bitterli auf eine entsprechende Frage. «Vor allem die freien Szenen im Bereich Theater, Tanz und Musik sollen damit gestärkt werden.»
Das sind einige der Massnahmen, welche die Stadt Luzern vorsieht:
Die beiden Planungsberichte wurden in einem breiten Mitwirkungsverfahren erarbeitet. Das Echo sei mehrheitlich positiv gewesen, erklärte Regierungsrat Wyss. «Dennoch konnten nicht alle Wünsche erfüllt werden», dämpfte Wyss zum Schluss dann doch allzu euphorische Erwartungen.
Der Kanton Luzern lässt sich seine Kulturförderung pro Jahr derzeit rund 22,3 Millionen Franken kosten. Dies entspricht verglichen mit dem Jahr 2000 einer Verdreifachung. Bei dieser Summe handelt es sich aber nicht «nur» um Steuergelder: Mehr als die Hälfte stammt aus Erträgen der Lotterie (7,14 Millionen) und des interkantonalen Kulturlastenausgleichs (4,38 Millionen). Die Höhe der Steuergelder für die Kulturförderung beträgt somit 10,8 Millionen Franken. Das entspricht etwa 0,3 Prozent des Haushalts des Kantons Luzern.
Laut dem gestern den Medien vorgestellten Planungsbericht über die Kulturförderung, der im Sommer dem Kantonsrat vorgelegt wird, sind künftig zusätzliche Mittel von rund 2 Millionen Franken nötig. Der Kantonshaushalt wird jedoch nicht belastet – die neuen Mittel stammen ausschliesslich aus Lotteriegeldern.
Aus dem etwa 20 Millionen Franken umfassenden Lotteriegelder-Topf fliessen neu 1,5 Millionen Franken mehr ins Bildungs- und Kulturdepartement (BKD, siehe Grafik). Dazu wird eine halbe Million des jetzigen BKD-Etats für Kulturförderung eingesetzt. Obendrauf kommen jährlich 0,5 Millionen Franken (bis 2028, also total 7,5 Millionen) für den Betrieb des KKL. Zusammengezählt würden künftig mit 10,73 Millionen also mehr als die Hälfte der Lotteriebeiträge für die Kulturförderung eingesetzt.
Welches Departement in Zukunft auf welche Summe aus dem Lotterie-Topf verzichten muss, ist laut Bildungs- und Kulturdirektor Reto Wyss offen. Dass mit über 10 Millionen Franken neu mehr als die Hälfte der Lotteriegelder in die Kulturförderung fliesst, bezeichnet Wyss als «richtig». Etwas konkreter ist, wie die Gelder innerhalb des Bildungs- und Kulturdepartements umgeschichtet werden. Wyss: «Wir werden weniger mit der Giesskanne verteilen.»
Neben den jährlichen 2,5 Millionen aus Lotterieerträgen, die zusätzlich in die Kulturförderung fliessen, werden weitere Mittel für das KKL nötig. So erhält das KKL, wie bereits bekannt, einen einmaligen À-fonds-perdu-Beitrag von 2,5 Millionen Franken – ebenfalls aus dem Lotteriegelder-Topf. Das gilt nicht für die KKL-Dachsanierung. Der Kanton will eine Bürgschaft von 9 Millionen gewähren (Stadt: 4,5 Mio.), falls sich der Totalunternehmer und die KKL-Trägerschaft nicht einigen können. Ob Kanton und Stadt je für die Sanierung des schadhaften KKL-Dachs bürgen müssen, ist völlig offen (Ausgabe vom 14. März).
Der Kanton plant auch vier regionale Förderfonds, an die er 250 000 Franken zahlen will. Die Gemeinden hätten sich laut Vernehmlassungsvorlage im gleichen Rahmen engagieren sollen. Eine gleich hohe Beteiligung ist nun laut Reto Wyss nicht mehr nötig: «Voraussetzung ist aber, dass die Gemeinden einen substanziellen Beitrag leisten.» Umstritten ist das Modell vor allem bei den Agglo-Gemeinden: Nur 7 von 16 stimmten ihm zu. Bei den grössten Parteien, CVP und SVP, kam die Idee der Förderfonds ebenfalls nicht gut an. Dennoch hält die Regierung an ihnen fest, wie Wyss betont. Und die Umsetzung hat hohe Priorität, wie Nathalie Unternährer, Leiterin kantonale Kulturförderung, ergänzt: «Wenn der Kantonsrat über den Planungsbericht entschieden hat, nehmen wir die regionalen Förderfonds als erstes in Angriff.» Heute unterstützt der Kanton die Kultur auf der Landschaft mit jährlich rund 120 000 Franken.
Das Interesse der Gemeinden, sich in der Vernehmlassung zum Planungsbericht zu äussern, war eher gering. Nur 29 der 83 Gemeinden äusserten sich direkt; 17 schlossen sich der Haltung des Verbands der Luzerner Gemeinden an. Äusserst gering war das Interesse bei den Zentralschweizer Kantonen: An der Vernehmlassung nahm lediglich Schwyz teil.
Lukas Nussbaumer