SVP-Entlebuch reicht Stimmrechtsbeschwerde ein

Ende November stellen die Bürger an der Gemeindeversammlung die Weichen für ein neues Dorfzentrum. Doch wie das Geschäft zur Abstimmung kommen soll, hält die SVP nicht für rechtens.

Susanne Balli
Drucken

Die SVP-Ortspartei der Gemeinde Entlebuch hat gestern eine Stimmrechtsbeschwerde beim Kanton eingereicht. Diese bezieht sich auf das Traktandum 6 der Gemeindeversammlung vom 30. November. Dann können die Stimmbürger unter anderem die Weichen für den Bau eines neuen Dorfzentrums stellen. Der Gemeinderat stellt dazu zwei Anträge. Im ersten sollen die Stimmbürger zwei Vorverträge für den Verkauf der Grundstücke an zwei Investoren absegnen. Im zweiten Antrag geht es um einen Sonderkredit von 400 000 Franken für die Kosten des Studienwettbewerbs und des Bebauungsplans.

Die SVP Entlebuch beurteilt den ersten Antrag als problematisch. «Aus unserer Sicht widerspricht er dem Prinzip der Einheit der Materie, das für Abstimmungen in Kantonen und Gemeinden gilt», sagt Bernhard Steiner, Aktuar der SVP Entlebuch und Kantonsrat. Was heisst dies konkret?

Der Perimeter für das neue Dorfzentrum ist in zwei Teilbereiche gegliedert. Der Baubereich der Gemeinde weist für den Bereich A eine Fläche von 4910 Quadratmetern und im Bereich B von 1620 Quadratmetern aus. Der Gemeinderat möchte den Bereich A der Anliker Holding AG Emmenbrücke verkaufen. Die Grundstücke im Bereich B sollen an die Müller & Stalder Immobilien AG Entlebuch, die derzeit gegründet wird, veräussert werden. Die Bürger können über die Vorverträge aber nicht in zwei separaten Anträgen befinden, sondern in einem einzigen. Das passt der SVP nicht. Sie fordert in ihrer Beschwerde, dass der Gemeinderat dem Volk zwei separate Anträge für die zwei Vorverträge unterbreitet. «Wie aus der Botschaft der Gemeinde hervorgeht, bezahlt der Investor A mit 500 Franken pro Quadratmeter deutlich weniger als Investor B mit 540 Franken pro Quadratmeter», sagt Steiner. Und weiter: «Im Teilbereich A resultiert mit dem Verkauf der betroffenen Grundstücke ein namhafter Verlust von rund 675 000 Franken für die Gemeinde.» Anders sehe es im Teilbereich B aus, den die Gemeinde in den letzten Jahren zu markt­üblichen Preisen erworben habe und diesen jetzt gewinnbringend verkaufen möchte. Diese sehr unterschiedlichen Preise seien problematisch.

Gemeinderat: Preisdifferenz gerechtfertigt

«Zahlreiche Bürger wünschen sich, dass das Projekt umgesetzt werden kann, stecken aber in einem Dilemma.» Es bestehe die Gefahr, dass das ganze Projekt ins Stocken gerate.

Anders sieht es der Gemeinderat, der in seiner gestrigen Sitzung die Stimmrechtsbeschwerde thematisierte. «Der Preisunterschied ist gerechtfertigt und bewusst gewählt», teilt Gemeindeschreiber Pius Stadelmann auf Anfrage mit. Der Investor im Bereich A habe wesentlich grössere Auflagen zu erfüllen, zum Beispiel die zusätzliche Einschränkung mit dem öffentlichen Marktplatz. «Es ist dem Gemeinderat wichtig, dass kein Stückwerk entsteht und am Schluss ein Teil des Zentrums nicht zum anderen passt», sagt er. Für den Gemeinderat sei daher eine gemeinsame gebietsübergreifende Planung äusserst wichtig. «Das wäre mit einer Aufsplittung gefährdet.» Der Gemeinderat werde das Anliegen der Beschwerdeführer in den nächsten Tagen jedoch im Detail überprüfen.

Das Projekt «Dorfzentrum Marktplatz» sieht unter anderem einen öffentlichen Marktplatz vor. Zudem sollen rund 50 neue Wohnungen entstehen. Auch sind rund 120 Parkplätze geplant.

Susanne Balli