TODESPFLEGER-FALL: Das Heimarzt-Urteil ist nicht rechtskräftig

Der Freispruch des Luzerner Obergerichts im Fall des ehemaligen Heimarztes des städtischen Pflegeheims Eichhof ist nicht rechtskräftig. Dies teilte der ausserordentliche Staatsanwalt, Bruno Ulmi (Staatsanwalt Kanton Uri) unserer Zeitung mit.

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Ein Mann im Rollstuhl vor dem Betagtenzentrum Eichhof. (Symboldbild Fabienne Arnet/Neue LZ)

Ein Mann im Rollstuhl vor dem Betagtenzentrum Eichhof. (Symboldbild Fabienne Arnet/Neue LZ)

Er verzichtet nicht auf die ausführliche schriftliche Begründung des Urteils vom 26. März.

Begründung in drei Monaten
Das bedeutet, dass das Obergericht sein Urteil umfassend begründen und den Parteien zustellen muss. Wie Obergerichtspräsident Rudolf Isenschmid auf Anfrage sagte, wird das Urteil in rund drei Monaten vorliegen. Anschliessend kann der Staatsanwalt innert 30 Tagen entscheiden, ob er beim Bundesgericht eine Beschwerde in Strafsachen einreichen will.

Ruth Schneider

Den ausführlichen Artikel lesen Sie am Samstag in der Neuen Luzerner Zeitung.