UNI LUZERN: Eingeschränkte Transparenz beim Sponsoring

Sponsorenbeiträge an die Uni Luzern sollen gemäss kantonsrätlicher Bildungskommission erst ab einer halben Million Franken offengelegt werden. Weiterhin keine Einsicht gibt es in die Verträge.

Florian Weingartner
Drucken
Das Gebäude der Uni Luzern. (Bild: Eveline Beerkircher / Neue LZ)

Das Gebäude der Uni Luzern. (Bild: Eveline Beerkircher / Neue LZ)

Wenn Private, ob Unternehmen, Stiftungen oder Einzelpersonen, der Universität Geld geben, soll die Öffentlichkeit das wissen. Diese Forderung wurde bei der Erstberatung des neuen Luzerner Universitätsgesetzes Ende Januar von der Ratslinken gestellt. Die Bildungskommission (EBKK) des Kantonsrat beantragt nun für die Zweitberatung von kommendem Montag eine Ergänzung des Unigesetzes:

  • Erstens seien die Regelungen für den Einsatz von Drittmitteln und für Dienstleistungen zugunsten Dritter zu veröffentlichen.
  • Zweitens soll die Uni Beiträge Dritter von mehr als 500'000 Franken in ihrem Geschäftsbericht offenlegen. Der Regierungsrat soll die Einzelheiten der Offenlegung unter Berücksichtigung von «schützenswerten Interessen» regeln.

SP: «Lasche Bestimmung»

EBKK-Präsident Rolf Bossart (SVP, Schenkon) sagt zu den Diskussionen in der Kommission: «Das Thema war umstritten, doch wir haben einen tragfähigen Kompromiss gefunden.» Eine totale Offenlegung sei für die Mehrheit der 13-köpfigen Kommission keine Option, da befürchtet werde, dass Geldgeber sich zurückziehen würden. «Klar ist aber auch, dass man keine Gelder mit dubioser Herkunft will», so Bossart.

Das sehen die in der Kommission mit ihren Anträgen unterlegenen Bildungspolitikerinnen Frey und Lorenz ganz anders. SP-Fraktionschefin Priska Lorenz gebraucht auf Anfrage der «Neuen Luzerner Zeitung» klare Worte: «Die Kommission schlägt eine sehr lasche Bestimmung vor. Das reicht uns nicht. Wir wollen griffigere Regeln.» Sie stört sich vor allem daran, dass nicht die Verträge zwischen Uni und Dritten selbst offengelegt werden, sondern lediglich im Geschäftsbericht die Finanzierung durch Dritte offengelegt werden muss. Auch dass der Regierungsrat die Einzelheiten in eigener Kompetenz regeln und schützenswerte Interessen abwägen soll, kritisiert Lorenz.