Urteil des Luzerner Kriminalgerichts: Geldeintreiber werden zur Kasse gebeten

Das Luzerner Kriminalgericht verurteilt vier Männer wegen Raub, Nötigung und Entführung.

Sandra Monika Ziegler
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Weil sie Geld eintrieben, erhalten vier Männer zwischen 28 und 30 Jahren nun ihrerseits vom Luzerner Kriminalgericht eine hohe Rechnung. Die Männer stammen aus der Dominikanischen Republik, der Slowakei und aus Mazedonien. Im Januar 2014 wollten die vier Männer 900 Franken bei einem Bekannten an der Baselstrasse eintreiben, doch dieser hatte das Geld nicht – die ganze Aktion lief aus dem Ruder.

Da sie bei ihrem Opfer zu Beginn kein Geld in der Wohnung fanden, schlugen sie auf ihn ein und nötigten ihn, an einen Bankomaten zu gehen. Laut Staatsanwaltschaft hätten die vier den Vorfall beschönigt; das Opfer leide heute noch darunter und habe einen psychischen Schaden davongetragen.

Das Urteil liegt im Dispositiv vor. Drei Männer werden wegen Raub, Entführung und Nötigung schuldig gesprochen, der Vierte wegen Gehilfenschaft. Zwei Männern, die wegen anderer Delikte bereits Inhaftierte sind, werden Zusatzstrafen von 15 und 13 Monaten erteilt.

Unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft

Der Drahtzieher und der zur Gehilfenschaft Verurteilte erhalten bedingte Freiheitsstrafen von 24 und sieben Monaten mit einer Probezeit von fünf beziehungsweise zwei Jahren. Somit lag das Kriminalgericht unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft für den Haupttäter. Sie forderte für ihn 36 Monate, davon zwölf hinter Gittern. Dies, weil er aus Geldgier gehandelt habe. Der Drahtzieher wird zudem mit einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 20 Franken, insgesamt 1600 Franken, bestraft.

Bei einem der zwei Inhaftierten wurde zudem zur Sicherung des Strafvollzugs eine Sicherheitshaft von drei Monaten beantragt, weil seine aktuelle Strafe Mitte Oktober endet. Das Luzerner Kriminalgericht hält in seinem Kurzurteil fest, dass der Verurteilte nach seiner jetzigen Strafe des Landes verwiesen wird und er eine Einreisesperre erhält. Unter diesen Umständen sei es unwahrscheinlich, dass der Beklagte die neue Strafe von 15 Monaten antreten werde.

Für alle vier Beklagten kommen zu den Freiheitsstrafen Verfahrenskosten von insgesamt 37'164 Franken dazu. Diese haben sich summiert, da der Haupttäter keine Mittäter verraten hatte. Diese konnten erst dreieinhalb Jahre nach der Tat vom Januar 2014 anhand eines weiterentwickelten Fingerabdruckverfahrens ermittelt werden.

Beschwerde eingereicht

Noch in der Anklageschrift wurden die bisherigen Untersuchungskosten mit über 57'000 Franken beziffert. Die Kosten der amtlichen Verteidigung im Untersuchungsverfahren und im Gerichtsverfahren gehen zu Lasten des Staates, unter Vorbehalt der Rückforderung.

Das Urteil liegt im Dispositiv vor. Gegen das Urteil hat bisher eine Partei Berufung angemeldet. Eine Partei hat explizit darauf verzichtet.