Ein externer Experte beleuchtet die Rolle der Aufsichtsbehörden in der VBL-Subventionsaffäre. Der Bericht soll aufzeigen, ob diese zu spät oder zu wenig entschlossen reagiert haben - und wie die Kontrolle verbessert werden könnte.
Die Subventionsaffäre um die Verkehrsbetriebe Luzern (VBL) wird noch eingehender beleuchtet. Die Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK) des Luzerner Kantonsrats hat eine weitere externe Untersuchung in Auftrag gegeben, wie sie mitteilt. Während es in der bereits publizierten Untersuchung im Auftrag der Stadt Luzern vor allem um die Rolle der VBL sowie des Stadtrats ging, sollen nun der Regierungsrat als Aufsichtsbehörde des Verkehrsverbunds Luzern (VVL), der VVL selbst sowie das Bundesamt für Verkehr als Teil-Aufsichtsbehörde im Fokus stehen.
Mit der Untersuchung beauftragt worden ist Professor Roland Müller, Spezialist für Public Governance an der Universität St. Gallen. «Wir erwarten die Resultate bis März», sagt Irene Keller (FDP, Vitznau), Präsidentin der AKK. Der Bericht soll aufzeigen, ob der Regierungsrat, der VVL oder das Bundesamt allenfalls zu spät oder zu wenig entschlossen auf die Subventionsproblematik reagiert haben. Auch die Rolle der AKK soll Teil der Untersuchung sein. Der VVL sowie das Bundesamt waren am Rande auch schon Teil des erwähnten Berichts im Auftrag der Stadt. Dieser kam zum Schluss, dass man den VBL durchaus genauer hätte auf die Finger schauen können (wir berichteten).
Keller betont, dass es nicht primär um Rechts- oder Schuldfragen gehen werde. «Die Untersuchung ist vor allem zukunftsgerichtet. Es geht um die Frage, ob der Kanton bei der Aufsicht über ausgelagerte Verwaltungseinheiten genügend gut aufgestellt ist oder ob hier Anpassungen nötig sind.» Damit sollen ähnliche Fälle in Zukunft verhindert werden. Diese Fragen seien wichtig, zumal ausgelagerte Verwaltungseinheiten in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen hätten. Neben dem VVL existiert etwa das WAS (Wirtschaft Arbeit Soziales).
Neben dem Bericht im Auftrag der AKK wird die Subventionsaffäre auch noch juristisch aufgearbeitet. So hat die Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte eine Untersuchung eingeleitet. Weiter haben das Bundesamt für Verkehr, der VVL und eine Privatperson Anzeige gegen die VBL eingereicht.