VERANSTALTUNGEN: Luzern will stark genutzte Plätze vor einer Übernutzung schützen

In der Stadt Luzern sollen temporäre Veranstaltungen das Alltagsleben auf Plätzen nicht beeinträchtigen. Der Stadtrat will deswegen für stark genutzte öffentliche Plätze Bespielungspläne erstellen. In diesen sollen etwa Nutzungsschwerpunkte oder Kontingente festgelegt werden.

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Einer der zu schützenden Plätze in der Stadt Luzern ist der bahnhofsplatz beim Torbogen. Hier finden oft Veranstaltungen statt. (Bild: Stefanie Nopper / Luzernerzeitung.ch)

Einer der zu schützenden Plätze in der Stadt Luzern ist der bahnhofsplatz beim Torbogen. Hier finden oft Veranstaltungen statt. (Bild: Stefanie Nopper / Luzernerzeitung.ch)

Der Stadtrat hat am Dienstag den Entwurf für eine Teilrevision des Reglements über die Nutzung des öffentlichen Grundes vorgestellt. Seit 2010 nahm die Zahl der Gesuche für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund von 976 auf 1310 zu. Die Zahl der erteilten Bewilligungen wurde jedoch plafoniert; 2015 gab es 904 Bewilligungen.

Der Revisionsentwurf des Stadtrates sieht vor, dass für Orte, die im Alltag ohnehin stark genutzt werden, Bespielungspläne geschaffen werden können. Es handelt sich dabei etwa um Plätze in der Altstadt oder vor dem Bahnhof und dem KKL.

Würden an Orten, an denen sich ohnehin viele Menschen aufhielten, zusätzliche temporäre Veranstaltungen durchgeführt, könne dies zu Konflikten führen und den Alltagsnutzen des Platzes einschränken, heisst es in der Botschaft. Als mögliche Massnahmen für die Koordination der verschiedenen Nutzungen genannt werden Kontingente oder die Zuweisung eines Schwerpunktes, etwa Events oder Märkte.

Die Vorlage enthält zudem zahlreiche weitere Änderungen. Für Zeitungsboxen, die auf öffentlichem Grund stehen, soll neu eine Jahresgebühr von 1500 Franken bezahlt werden. Mit einem Teil der Einnahmen soll der erhöhte Reinigungsaufwand finanziert werden.

Flüge mit Drohnen und ähnlichen Flugobjekten werden bewilligungspflichtig. Dasselbe gilt für das Anbringen von Klebern, QR-Codes oder Botschaften.

Die Revision des Reglementes muss vom Grossen Stadtrat genehmigt werden. In Eigenregie ändern kann der Stadtrat die dazugehörenden Verordnungen. In einer Verordnungsänderung will er den Ladenbesitzern entgegenkommen und die heute stark einschränkenden Vorschriften zu den Geschäftsauslagen lockern.

Bezüglich der Fasnacht wird die Gesetzgebung der Realität angepasst. Das fasnächtliche Treiben am "Rüüdig Samschtig", das in den letzten Jahren stark zugenommen hat, soll offiziell erlaubt werden. Gleiches gilt für den Umzug am Fasnachtssonntag im Stadtteil Littau, der bis zu 25'000 Personen anlockt. Dieser Traditionsanlass soll nun ebenfalls ohne ausdrückliche Bewilligung stattfinden können. (sda)