Weitere Einsprache gegen die Revision der Stadtluzerner Bau-und Zonenordnung

Der Verein Stadtbild Luzern stört sich am Erweiterungsbau für das Hotel Seeburg sowie an der Fassadenhöhe der Luzerner Kantonalbank und beim EWL-Areals.

Stefan Dähler
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Mit der Teilrevision der Bau- und Zonenordnung sieht der Verein Stadtbild das bundesrechtlich geschützte Seeufer bei der Seeburg sowie das dortige Häuserensembel in Gefahr. (Bild: Dominik Wunderli, Luzern, 2. März 2017)

Mit der Teilrevision der Bau- und Zonenordnung sieht der Verein Stadtbild das bundesrechtlich geschützte Seeufer bei der Seeburg sowie das dortige Häuserensembel in Gefahr. (Bild: Dominik Wunderli, Luzern, 2. März 2017)

Nach der Reformierten Kirchgemeinde hat nun auch der Verein Stadtbild Luzern Beschwerde gegen die Teilrevision der städtischen Bau- und Zonenordnung (BZO) eingereicht. Wie der Verein mitteilt, stört er sich an folgenden Änderungen:

  • Die Aufstockung der Luzerner Kantonalbank würde die Umgebung «baulich und optisch klar dominieren», der geltende Ortsbildschutz verkäme «zur Makulatur». Es stelle sich die Frage, wieso für die Bank derartige städtebauliche Ausnahmen gemacht würden und was dies künftig hinsichtlich der Rechtsgleichheit für andere Eigentümer bedeuten würde.
  • Weiter verstosse die «massive und willkürliche» Erhöhung der Fassadenhöhe von 21 auf 30 Meter beim EWL-Areal gegen das Bau- und Zonenreglement. Möglich wäre nur eine geringfügige Erhöhung in «städtebaulich begründeten Ausnahmefällen», was hier nicht zutreffe.
  • Ein Neubau bei der Seeburg würde das Ortsbild in ähnlicher Weise verletzen, wie es das 2013 vom Stimmvolk abgelehnte Hochhaus getan hätte. Zudem sei das Projekt nicht konform mit den Bestimmungen der Tourismuszone, die vorsieht, dass grundsätzlich mindestens 80 Prozent der Fläche touristisch genutzt werden müssen.

Die Stadt nimmt inhaltlich noch keine Stellung zur Kritik. «Die Einsprachen werden nun intern gesichtet und danach wird das Gespräch mit den Einsprechern gesucht», schreibt Stadtplanerin Deborah Arnold auf Anfrage. Auf den Zeitplan habe das noch keine Auswirkungen. «Im Fahrplan der Teilrevision wurde mit Einsprachen gerechnet.» Man gehe davon aus, den Bericht und Antrag 2020 dem Parlament vorlegen können.

Der Verein Stadtbild hat sich bereits 2013 gegen die damalige BZO-Revision gewehrt. Als diese – mit Ausnahme des Seeburg-Hochhauses – vom Volk gutgeheissen wurde, lancierte er eine Initiative gegen Hochhäuser. Diese wurde zwar letztendlich für ungültig erklärt, verzögerte jedoch das Hochhausprojekt am Pilatusplatz.

Hier sehen Sie die im Rahmen der BZO-Teilrevision geplanten Änderungen: