Mehrere Anwohner wollten, dass die Baubewilligung für die neue Schienenhalle 1 auf dem Areal des Verkehrshauses aufgehoben wird. Das Kantonsgericht weist ihre Beschwerde nun ab.
Das Luzerner Kantonsgericht weist die Beschwerde mehrerer Anwohner ab, welche den Bau eines neuen Mehrzweckgebäudes auf dem Areal des Verkehrshauses verhindern wollten. Das bewilligte Bauprojekt entspreche den rechtlichen Anforderungen, wie das Kantonsgericht in einer Mitteilung schreibt. Die Baubewilligung werde deswegen nicht aufgehoben. Die Baudirektion der Stadt Luzern hatte die Baubewilligung für den geplanten Ersatzneubau am 14. Januar 2019 erteilt.
Museumsdirektor Martin Bütikofer spricht von einem «Freudentag» für das Verkehrshaus: «Wir sind sehr erfreut darüber, dass wir recht bekommen haben und die Baubewilligung, die wir vor rund einem Jahr von der Stadt Luzern erhalten haben, vollumfänglich den Anforderungen entspricht.»
Die Beschwerdeführer stellten in erster Linie die Zonenkonformität des Bauvorhabens in Frage, weil in den geplanten Obergeschossen Büros und Konferenzräume eingerichtet werden sollen. Diese würden teilweise an Ausstellungspartner und an Dritte vermietet und nicht ausschliesslich durch das Verkehrshaus selber genutzt. Diese Nutzung sei deshalb nicht zonenkonform, so die Beschwerdeführer.
Das Kantonsgericht sah dies jedoch anders. Da wohl nur 15 Prozent der Fläche für diese Räumlichkeiten genutzt werden, sei das Bauvorhaben noch überwiegend zonenkonform. Auch das Orts- und Landschaftsbild sei weder durch die Grösse noch die Proportionen des neuen Gebäudes beeinträchtigt.
Das Urteil des Kantonsgerichts ist nicht rechtskräftig. Es kann innert 30 Tagen mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht angefochten werden.
Der sechsstöckige Neubau soll die bestehende Halle Schienenverkehr aus dem Jahr 1959 neben dem Filmtheater an der Haldenstrasse ersetzen. Kostenpunkt: 36 Millionen Franken. Gerechnet wird mit einer Bauzeit von zweieinhalb Jahren.
Wann die Bauarbeiten genau starten, ist gemäss Verkehrshausdirektor Martin Bütikofer noch offen: «Jetzt warten wir mal die 30-tägige Rechtsmittelfrist ab. Wenn das Urteil – und das hoffen wir – nicht ans Bundesgericht weitergezogen wird, dann geht es mit der Planung des ganzen Bauvorhabens weiter.» Bevor die Bagger auffahren, müsse die Halle dann zuerst auch noch geräumt werden. «Da stellen sich einige wichtige Fragen, etwa wohin das Krokodil und das Gotthardmodell während den Bauarbeiten kommt. Bis im Herbst sollten wir dann soweit sein und mit den Abbruch- und Aushubarbeiten starten können.» Ziel sei es, das neue Gebäude bis Anfang 2023 in Betrieb zu nehmen, so Bütikofer weiter.
Vorgesehen ist, mit dem Neubau einen zweiten Museumseingang an der Haldenstrasse zu realisieren. Weiter wird der rund 20 Meter hohe Neubau im oberen Geschoss Platz für Büroräume bieten. Dort sollen unter anderem die Administration des Verkehrshauses und museumsnaher Partner einziehen, wodurch das 31-Meter-Bürohochhaus frei würde für die Umnutzung in eine Jugendherberge.
Nicht Teil dieser Beschwerde sind die maroden Schienenhallen 2+3, die für rund 60 Millionen Franken durch einen Neubau ersetzt werden sollen.