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Luzern
Seit geraumer Zeit liegen sich Gemeinde und Anwohner wegen des Rigiweg-Ausbaus in den Haaren. Nun kommt Bewegung in die verfahrene Situation. Der neue Gemeindepräsident hat Sofortmassnahmen angeordnet.
Ein kleiner, steiler Weg vom Vitznauer Dorf hoch zur Rigiflanke sorgt in der Seegemeinde seit Jahren für Unmut. Nicht nur die Anwohner sind sich uneins darüber, ob und wie der mittler-weile stark beschädigte Rigiweg saniert und ausgebaut werden soll, und inwiefern die Gebiete Schwanden, Grubisbalm, Freibergen und Romiti durch den Weg erschlossen werden sollen. Auch der Gemeinderat hatte sich an der emotional geführten Debatte die Zähne ausgebissen – und sah sich mit Vorwürfen der Vetternwirtschaft und sogar mit einer Strafanzeige konfrontiert (wir berichteten).
Nun kommt Bewegung in die Sache. Am vergangenen Dienstag hat sich der Grossteil der Grundeigentümer mit Vertretern des Gemeinderats zu einem Runden Tisch getroffen. Geeinigt hat man sich auf den Standpunkt, dass der Rigiweg nicht weiter beschädigt werden darf. Durch die Witterung und die tagtägliche Belastung der teils schweren Fahrzeuge ist die Strasse abgesackt, wodurch technische Anlagen wie Wasser-, Strom- oder Telefonleitungen schon zum Vorschein kamen und beschädigt wurden.
«Wir haben inzwischen Notmassnahmen getroffen, um die gröbsten Mängel zu beheben», sagt Gemeindepräsident Herbert Imbach auf Anfrage. Dies am unteren Teil des Rigiwegs. Weitere Sofortmassnahmen, auch bei Abschnitten oberhalb der Rigibahn-Station Mittlerschwanden, sind geplant.
Die Kosten für die Not- und Sofortmassnahmen werden nun ermittelt und von der Gemeinde übernommen. Auch an den eigentlichen Sanierungskosten will sich die Gemeinde massgeblich beteiligen – obwohl sie rein rechtlich dazu nicht verpflichtet wäre. «Der Gemeinderat konnte in den letzten über 30 Jahren keine rechtlichen Grundlagen zur Verteilung der Unterhaltskosten des Rigiwegs schaffen. Dieser Umstand hätte die Gemeinde aber nicht von der Pflicht entbunden, die notwendigen Unterhaltsmassnahmen anzuordnen und notfalls in eigener Regie auszuführen», begründet Imbach. Ein öffentliches Interesse gibt es auch dahingehend, dass der Weg für mehrere Landwirte von existenzieller Bedeutung ist. Neben der Rigibahn ist er die einzige Zufahrtstrasse in die Gebiete.
Weiter wurde an der «Rigiweg Konferenz» am Dienstagabend informiert, dass der Gemeinderat nun das Projekt «Sanierung Privatstrasse Rigiweg» im unteren Abschnitt prüfen wird. Dieses Baugesuch ist seit Ende 2016 hängig und war der Grund für die Rechtsverweigerungsbeschwerde gegen den Gemeinderat. «Inzwischen wurde vom Kantonsgericht bestätigt, dass der Bearbeitung dieses Gesuchs nichts entgegensteht.»
Der Gemeinderat werde nun mit Hilfe eines vom Landschaftsschutzverband Vierwaldstättersee empfohlenen Ingenieurbüros die vorliegenden Offerten zur Sanierung des Rigiwegs entlang der bestehenden Linienführung prüfen. Aus Unterhalts- und Sicherheitsgründen wäre aus Sicht vieler Betroffenen auch eine optimierte Linienführung mit weniger Steigung wünschenswert. Dies wäre aber insofern anspruchsvoll, da man sich im Landschaftsschutzgebiet befindet und komplexe Eigentumsverhältnisse vorherrschen.
Doch egal, welche Variante gewählt wird: Die Abklärungen werden aufzeigen, was technisch und rechtlich überhaupt möglich ist. «Aufgrund dieser Basis wollen wir dann das weitere Vorgehen gemeinsam bestimmen», so Gemeindepräsident Imbach.
Doch wieso handelt der Gemeinderat erst jetzt? Die Forderung, den Rigiweg mindestens zu unterhalten, steht wie erwähnt schon Jahre im Raum. «Frühere Entscheidungen des Gemeinderats kann ich nicht beurteilen», sagt Herbert Imbach. Er ist bekanntlich erst seit September im Amt. Im Vorfeld der «Rigiweg Konferenz» habe er mit gut 20 Grundeigentümern Vorgespräche geführt, wobei «alles auf den Tisch gelegt wurde», so Imbach.
Dem Parteilosen, der erst vor gut einem Jahr nach Vitznau gezogen ist, scheint es nun gelungen zu sein, mit einem Blick von aussen neuen Schwung in die verfahrene Situation rund um den Rigiweg zu bringen. Dies sagen zumindest angefragte Grundeigentümer, die am Dienstag beim Treffen anwesend waren.
Noch gibt es offene Fragen. Etwa zur künftigen Finanzierung und Zuständigkeit. Unterhaltspflichtig sind grundsätzlich die Grundeigentümer sowie berechtigte Nutzer des Wegs. Eine bereits gegründete Strassengenossenschaft sollte als Verhandlungspartnerin zwischen allen Parteien – Anwohnern, Ferienhausbesitzern sowie Landwirten – agieren. Nur: Dieser Genossenschaft gehört derzeit bloss etwa ein Fünftel aller Grundeigentümer an.
Das soll sich ändern, so Imbach. Denn: «Im schlimmsten Fall müsste die Gemeinde die Grundeigentümer zur Mitgliedschaft in der Genossenschaft verpflichten.» Gleiches gilt für die Ermittlung eines Perimeters, den die Gemeinde in Auftrag geben will und nach welchem die Unterhaltskosten nach der Sanierung des Rigiwegs aufgeteilt werden sollen. «Wir müssen wieder mehr Gespräche führen und in konstruktive Lösungen investieren», ist Imbach überzeugt. «Es wurden schon zu viele Ressourcen für Gerichtsverfahren verbraucht.»