Vom Terror gezeichnet: Warum ein Asylsuchender aus Afghanistan unbedingt im Kanton Luzern bleiben will

Bis zu 60 Prozent der Asylsuchenden haben psychische Probleme, schätzt der Bund. Ein junger Mann aus Afghanistan erzählt von seinen Ängsten – wie den Drohungen der Taliban in seiner Heimat.

Alexander von Däniken
Drucken
Ein Asylsuchender aus Afghanistan hofft, in der Schweiz bleiben zu können - auch wegen seiner psychischen Probleme. (Symbolbild: Dominik Wunderli)

Ein Asylsuchender aus Afghanistan hofft, in der Schweiz bleiben zu können - auch wegen seiner psychischen Probleme. (Symbolbild: Dominik Wunderli)

Belal* spricht gebrochen Deutsch im doppelten Sinn, er stottert manchmal. Während des Gesprächs greift sich der junge Erwachsene aus Afghanistan immer wieder ans Bein. Psychische Ursachen, sagen die Therapeuten. Dazu zählt auch Atemnot. Diese überfährt ihn nachts, aber auch tagsüber beim Behördengang. Belal ist gefangen in einem freien Land; illegal und doch hier. Er sagt, er habe Angst, unterzutauchen oder nach Afghanistan zurückzukehren, beides habe für ihn keine Zukunft. Die Migrationsbehörden haben sein Asylgesuch abgelehnt. Eine letzte Beschwerde ist noch hängig. «Ich halte es nicht mehr aus. Es ist, wie langsam sterben.»

Unweigerlich kommt einem der tragische Vorfall aus Buochs in den Sinn. Ende November nahm sich dort ein junger Afghane das Leben. Auch er litt unter psychischen Problemen. Anders als Belal war er vorläufig aufgenommen (siehe Box). Dass Migranten besonders von psychischen Problemen betroffen sind, bestätigt das Staatssekretariat für Migration (SEM) des Bundes. Mediensprecher Lukas Rieder: «Die Literatur schätzt, dass zwischen 30 und 60 Prozent der Asylsuchenden eine oder mehrere psychiatrische Diagnosen haben.»

«Das würde ich nicht überleben»

Zurück zu Belal, der in einem zweckmässig eingerichteten Zimmer im Kanton Luzern lebt. Den Ort wie auch einige Details geben wir hier nicht bekannt, weil er befürchtet, als «Illegaler» in ein Gefängnis gesteckt zu werden, «und das würde ich nicht überleben». Er beginnt zu erzählen: An Weihnachten vor drei Jahren sei er in die Schweiz gekommen – «per Zufall», wie er anmerkt. Geflüchtet sei er, weil seine Familie von den Taliban bedroht wird. Die Terrororganisation wütet nach wie vor in diesem Land. Und sie tötet unter anderem jene Familien, deren Angehörige sich US-Truppen angeschlossen haben.

Laut Belal ist auch sein älterer Bruder für die Amerikaner im Einsatz gestanden – zwar nicht an der Front, aber als Dolmetscher trotzdem an sehr exponierter Stelle. Als die Drohungen heftiger geworden seien, habe dieser ein Visum für die USA beantragt. «Nach genauen Abklärungen durch die Behörden hat er es zum Glück erhalten», sagt Belal.

Die Drohungen der Taliban richteten sich laut Belal nun explizit gegen seine Familienangehörigen. «Ein Bruder ist sehr krank und Mutter und Vater trauen sich kaum mehr aus dem Haus. Und meine jüngere Schwester kann nicht mehr in die Schule gehen», sagt Belal mit zittriger Stimme. Nachdem seinem älteren Bruder die Ausreise in die USA zugesichert wurde, habe die Familie beschlossen, dass Belal nach Europa flüchten soll – um in Sicherheit zu leben.

Belals Flucht führte von der Türkei übers Mittelmeer nach Griechenland. «Ich war mit 30 Leuten auf einem nur acht Meter langen Boot, das zuerst mit Wasser vollgelaufen ist», sagt er. «Dann befahl man uns, die Rucksäcke ins Meer zu werfen, um Ballast loszuwerden. Darum bin ich ohne Pass hierher gekommen.» Seine psychischen Probleme nähmen die Luzerner Behörden nicht ernst, immerhin könne er regelmässig zur Therapie gehen. «Das tut gut. Aber es geht mir gleich wieder schlecht, wenn ich in mein Zimmer zurückkomme oder zu den Behörden gehen muss.»

Bei der Zimmerrückkehr denke er an seine Familie in Afghanistan, an die Verantwortung, die er übernehmen wolle. Die Behördengänge kosteten ihn viel Überwindung, aber er wolle sich nicht verstecken. Umso unverständlicher ist es für ihn, dass man ihn trotzdem zurückschicken will. Er will bleiben, studieren, Geld verdienen.

«Aber so hat alles keinen Sinn. Ich kann nicht schlafen, fühle mich verfolgt und denke oft daran, mein Leben zu beenden.»

St. Gallen klärt Härtefälle aktiv ab

Die Frau, welche dieses Gespräch ermöglicht hat, und sich um Menschen wie Belal kümmert, will ebenfalls anonym bleiben. Sie erzählt, es seien viele Asylsuchende im Kanton Luzern, denen es so geht wie Belal. «Es muss doch möglich sein, dass Asylsuchende mit nachweisbar psychischen Erkrankungen nicht abgewiesen werden. Dass der Strafbestand ihres ‹illegalen› Aufenthaltes ein Dauerdelikt darstellt, zermürbt die traumatisierten Leute zusätzlich», sagt sie. Die Frau verweist auf den Kanton St. Gallen, der in einer Sonderaktion aktiv auf «illegalisierte Geflüchtete» zugeht und abklärt, ob eine Härtefallbewilligung angebracht ist.

  • 3617
    Personen waren Ende November im Kanton Luzern im Asylprozess.
  • 787
    Personen davon stammten aus Afghanistan. Nur aus Eritrea gibt es mehr (794).
  • 242
    Afghanen im Kanton wurden 2018 vorläufig aufgenommen.

Auch der Bund klärt derzeit vertieft ab, wie die psychische Gesundheit von Personen im Asylprozess besser überprüft werden kann. Der Luzerner Asyl- und Flüchtlingskoordinator Philippe Otzenberger begrüsst die Untersuchung. Denn: «Die psychische Gesundheit von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen ist wichtig für eine erfolgreiche Integration.»

Werden Gesuche von Asylsuchenden mit psychischen Problemen überhaupt abgelehnt? Lukas Rieder vom SEM: «Die Gesundheit eines Gesuchstellers (psychisch oder physisch) ist relevant, wenn es um die Frage geht, ob eine vorläufige Aufnahme verfügt wird oder nicht. So kann eine asylsuchende Person eine vorläufige Aufnahme erhalten, wenn eine Rückführung unzumutbar wäre.» Über Fälle von Personen mit psychischen Problemen, die einen negativen Entscheid erhalten, führe das SEM keine Statistik.

*Name von der Redaktion geändert

Erst ist der Bund, dann sind die Kantone zuständigt

Ein 22-jähriger Flüchtling aus Afghanistan hat sich am 18. November in Buochs das Leben genommen. Der Vorfall warf die Frage auf, inwiefern Kantone und Bund auf die psychische Gesundheit der Migranten eingehen. Grundsätzlich ist das Staatssekretariat für Migration zuständig, solange sich die Gesuchsteller in Einrichtungen des Bundes aufhalten. Nach der Zuteilung an einen Kanton übernimmt dieser die Verantwortung.

Laut Roger Dallago, Vorsteher des Nidwaldner Amts für Asyl und Flüchtlinge, werden die Migranten im Kanton nochmals über ihre Gesundheit befragt. Die Betreuung nehmen zuständige Hausärzte vor. «Personen mit psychischen Problemen werden vom Hausarzt an einen Psychiater weitergeleitet», so Dallago.

«Enge Zusammenarbeit mit Luzerner Psychiatrie»

Im grösseren Kanton Luzern ist die Lage etwas anders, wie Asyl- und Flüchtlingskoordinator Philippe Otzenberger erklärt: «In jedem Durchgangszentrum ist eine Pflegefachperson vor Ort, welche die asylsuchenden Personen in medizinischen Angelegenheiten berät. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Luzerner Psychiatrie.» Die weiteren Mitarbeiter in den Asylzentren seien in Sachen psychische Erkrankungen sensibilisiert.

Seit 2014 habe der Kanton Luzern keinen Suizid eines Asylsuchenden verzeichnen müssen. Im Juli 2015 gab es in einer Notunterkunft jedoch einen Suizid eines abgewiesenen Asylsuchenden, der sich aber nicht mehr im Asylprozess befand. (avd)

Mehr zum Thema