Der Kanton hat den Seerundweg Baldeggersee einer Vorprüfung unterzogen. Und fordert Grundeigentümer unter anderem auf, für das Projekt Hand zu bieten.
Der Rundweg Baldeggersee hat eine weitere Hürde genommen: Jetzt liegt der kantonale Vorprüfungsbericht vor. Das ist einer gemeinsamen Medienmitteilung der Projektverantwortlichen und der vier Gemeinden Hochdorf, Hohenrain, Römerswil und Hitzkirch zu entnehmen.
Der Bericht hält im Wesentlichen Folgendes fest: Weil die in der Naturschutzzone liegenden Abschnitte des geplanten Rundwegs der kantonalen Schutzverordnung widersprechen, soll sie revidiert werden. Und zwar dahingehend, dass die sich in der Naturschutzzone befindenden Wegeverbindungen als Teil des Rundwegs neu ausdrücklich zulässig sind.
Weiter heisst es in der Antwort des Kantons Luzern, das öffentliche Interesse an einem durchgehenden, seenahen Rundweg sei ausgewiesen. Daher könnten dort, wo keine einvernehmliche Lösung möglich sei, die gegebenenfalls erforderlichen Enteignungsrechte in Aussicht gestellt werden. Und da es sich beim Rundweg um einen Wanderweg im öffentlichen Interesse handle, dürfe er innerhalb der Gewässerräume erstellt werden.
Sofern die Anpassung der Schutzverordnung zu Stande kommt, ist der Weg mit der aufgezeigten Linienführung – mit einer noch erforderlichen Anpassung bei einem Waldstück – grundsätzlich bewilligungsfähig.
Vor der öffentlichen Auflage des Projekts werden die Gemeinden aber mit den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern nochmals Kontakt aufnehmen.