Das linke Bündnis «Luzern für alle» will sich vor Bundesgericht gegen den Wegweisungsartikel wehren. Dieser soll separiert von der Littering- und Plakatvorlage behandelt und dann per Referendum bachab geschickt werden.
Die Luzerner Justiz- und Sicherheitsdirektorin Yvonne Schärli glaubt nicht, dass die Beschwerde vor Bundesgericht Chancen hat. Die drei Vorschläge würden alle die Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum betreffen – die Bündelung sei somit gerechtfertigt.
Am Montag hatte der Kantonsrat entschieden, die Wegweisungsvorlage zusammen mit dem Litteringartikel und dem zum wilden Plakatieren zu behandeln. Der Wegweisungsartikel sieht vor, dass Personen, die Passanten belästigen, mit einem Rayonverbot belegt werden können. Dazu müsste das Polizeigesetz geändert werden.
Luzia Mattmann
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