Weil Vorgaben des Bundes fehlen: Stadt Kriens bewilligt keine 5G-Antennen mehr

Die Stadt Kriens macht ernst: Weil Richtlinien des Bundes zu Strahlenmessungen weiterhin fehlen, vergibt der Stadtrat keine Bewilligungen von 5G-Antennen mehr – und kritisiert den Bund scharf.

Pascal Studer
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Eine 5G-Antenne auf dem Dach der Universität Luzern.

Eine 5G-Antenne auf dem Dach der Universität Luzern.

Bild: Nadia Schärli, Luzern,
27. Januar 2020

Die Stadt Kriens hat bei den Bewilligungen von neuen 5G-Antennen die Reissleine gezogen: Wie der Stadtrat am Dienstag bekannt gab, wird Kriens bis auf Weiteres keine sogenannte «adaptive Antennen» mehr bewilligen. Betroffen davon sind derzeit fünf hängige Gesuche. Grund für diesen Schritt sind gemäss Mitteilung die fehlenden Vollzugshilfen und Messempfehlungen des Bundes. Diese geben den Kantonen vor, wie die Strahlungen der Antennen gemessen werden müssen. Ohne diese Grundlage seien die adaptiven Antennen nach dem Bau nicht auf ihre Strahlenwerte kontrollierbar, so das Argument des Stadtrats.

Was sind adaptive Antennen?

Nicht alle 5G-Sendemasten sind adaptive Antennen

Die neuen adaptiven Antennen übertragen Informationen gezielt an einzelne Nutzer. Die Strahlen gehen also punktuell dorthin, wo sich das entsprechende Endgerät befindet. Gemäss Bundesamt für Kommunikation (Bakom) resultiert so eine optimale Übertragungsrate. In alle anderen Richtungen ist die Strahlung schwach – im Gegensatz zu den herkömmlichen Antennen, welche ihre Strahlen in alle Richtungen flächendeckend aussenden.

Wichtig ist, zwischen 5G-Antennen und adaptiven Antennen zu unterscheiden. Viele 3G-Antennen wurden nämlich in den vergangenen Monaten von der Swisscom zu 5G-Antennen umgenutzt. Die Leistungen dieser umgenutzten Sendemasten ist nicht vergleichbar mit denjenigen von adaptiven Antennen und als schwächer einzuordnen. (stp)

Weil der Bund also keine klare Regelungen vorgibt, wissen die Kantone nicht, wie die Strahlenwerte gemessen werden sollen. Das heisst, dass nicht mit vollständiger Sicherheit festgestellt werden kann, ob der Grenzwert von fünf Volt pro Antenne eingehalten wird. Für die Gemeinden bedeutet dies wiederum, dass die Rahmenbedingungen für das Erteilen von Bewilligungen auf wackligen Füssen stehen. Der Krienser Bauvorsteher Matthias Senn (FDP) findet diesbezüglich deutliche Worte. Er kritisiert den Bund scharf, dass er die Messempfehlungen und Vollzugshilfen nicht rechtzeitig verabschieden konnte. Immerhin habe der Bund 380 Millionen Franken für die 5G-Konzessionen erhalten, während die Städte und Gemeinden einen grossen Aufwand mit den Baubewilligungsverfahren hätten und von den Konzessionsgeldern ausgeschlossen sind. Senn sagt:

«Das ist staatspolitisch sehr bedenklich.»

In Kriens ist derzeit nur eine adaptive Antenne in Betrieb, nämlich in der Sternmatt. Wer allerdings die interaktive Karte des Bundes konsultiert, merkt schnell, dass mehr als nur eine 5G-Antenne aufgeführt wird. Grund dafür ist, dass es sich bei den meisten 5G-Sendemasten um umgenutzte 3G-Antennen handelt.

Müssen bewilligte Antennen plötzlich neu beurteilt werden?

Die Kantone sehen sich derweil mit der Situation konfrontiert, dass sie wegen fehlenden Bundesangaben nicht genau wissen, wie die Strahlungen von adaptiven Antennen gemessen werden sollen. Heiko Loretan von der Aargauer Abteilung für Umwelt äusserte in der NZZ die Befürchtung, dass nach Vorliegen der Richtlinien aus Bern eventuell alle bisher erteilten Bewilligungen nochmals überprüft werden müssten.

Peter Bucher, Teamleiter Luft und Strahlen der Luzerner Dienststelle Umwelt und Energie, sieht dies differenzierter. Er bestätigt zwar, dass dieses Szenario grundsätzlich möglich ist. Ebenfalls empfindet er es als störend, dass sich der Bund noch zu keinen Messempfehlungen durchgerungen hat. Bucher findet allerdings auch, dass die derzeitigen Messvorgänge exakt genug sind, um grundsätzlich festzustellen, ob die Grenzwerte von adaptiven Antennen eingehalten werden. Denn an diesen hat sich nichts geändert. Peter Bucher sagt:

«Wir liegen bei den Messungen nicht völlig falsch.»

Die Strahlungsstärke adaptiver Antennen muss aufgrund ihrer gezielten Übertragungen anders gemessen werden als diejenigen älterer Sendemasten. Bucher erklärt: «Wir können nicht wie bei den vorherigen Antennen die Stärke der Felder mit herkömmlichen Verfahren feststellen.» Vielmehr verlassen sich die Experten auf ein 3-D-Modell, welches auch adaptive Antennen gut wiedergeben kann. Bucher gibt zudem zu bedenken, dass der grösste Teil der Strahlung nicht von den Sendemasten, sondern von den Endgeräten – also beispielsweise Smartphones oder Laptops – ausgeht. Er stellt klar:

«90 Prozent der Strahlungen verursachen die Endgeräte.»

Auch Baar kennt ein 5G-Moratorium

Nicht nur Kriens hat entschieden, Baubewilligungen für adaptive Antennen bis auf Weiteres zu sistieren. Auch die Zuger Gemeinde Baar hatte vergangenen Sommer entschieden, keine Gesuche mehr zu bestätigen. Begründet hatte der Gemeinderat diesen Entscheid damit, dass die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt noch nicht ausreichend geklärt seien.

Der Bund könnte derweil durch Messempfehlungen und Vollzugshilfen Klarheit schaffen. Bis wann er dies tun wird, ist aber offen. Gemäss Angeben des Bundesamts für Umwelt (Bafu) nimmt die Ausarbeitung für klare rechtliche Rahmenbedingungen noch einige Zeit in Anspruch. Genauere Angaben seien derzeit nicht möglich. Das Bafu empfiehlt den Kantonen in dieser Übergangsphase, adaptive Antennen weiterhin gleich zu behandeln wie konventionelle Antennen.