Eilige Verkehrsteilnehmer werden hin und wieder von der Polizei im Bild festgehalten. Im Aargau wurde kürzlich ein solches Aufnahmegerät beim Einsatz gestohlen. Aber so etwas macht man nicht, findet unser Autor Roger Rüegger.
Um welches Gerät es sich hier handelt, dürfte allen bekannt sein. Von Natur aus müsste es der Feind aller motorisierten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sein, da es stets aus dem Hinterhalt schiesst. Es sind zwar nur Bilder, aber die tun in den meisten Fällen weh. Die technisch korrekte Bezeichnung des Geräts ist mir gerade nicht geläufig. Im Volksmund kennt man es als Blechpolizist.
Unser Leser Xaver Husmann, der das Bild gemacht hat, nennt es «Radar». Seine Bemerkung dazu: «Endlich habe ich den Radar mal fotografiert, und nicht immer der Radar mich.» Ob sein Leserbild hier eine unmittelbare Reaktion auf ein Foto des Radars war, entzieht sich unserer Kenntnis. Wir gehen jedoch davon aus, dass dem nicht so ist. Denn was würde es unserem Hobbyfotografen auch nützen; das Bild mit ihm als Verkehrssünder wäre ja bereits im Kasten (ob die Redewendung wohl daher stammt?). Auch die schwerfälligen Mühlen des Gesetzes hätten sich schon in Bewegung gesetzt.
Als Rache auf eine Radarfalle ist die Veröffentlichung dieses Fotos also ungeeignet. Das war auch die Aktion vor Wochen im Kanton Aargau: Bei Leibstadt hat eine unbekannte Person – während einer Geschwindigkeitskontrolle der Polizei – deren Gerät gestohlen. Es handelte sich jedoch nicht um einen wie hier abgebildeten Radarkasten. Der Dieb oder die Diebin entwendete nur die Kamera und das Blitzlicht auf einem Stativ, den eigentlichen Radar aber nicht.
Die Luzerner Polizei, die auf meinem Arbeitsweg auf der A2 häufig blitzt, wurde noch nie von Dieben bestohlen, wie man auf Anfrage sagte. Erstaunlich. Denn wer je geblitzt wurde weiss, dass man kurzfristig wüste Gedanken hat. Ein Gerät zu klauen, ist dabei einer der harmloseren. Neckisch ist der Gedanke allemal. Aber einen Radar wie auf dem Bild zu klauen, geht nicht. Man stelle sich den Aufwand vor, das schwere Gerät ins Auto zu laden. Womöglich müsste man einen anderen Autofahrer stoppen und um Hilfe bitten. Und Anhalten auf der Autobahn ist definitiv verboten ...