MUOTATHALER DOPPELMORD: Doppelmord: «Es war keine plötzliche Tat»

Ist der Muotathaler Doppelmord das Resultat einer Verschwörung oder die Tat eines verzweifelten Jugendlichen? Möglich ist alles, sagen die Anwälte.

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Gedenktisch im Schulhaus Ried Mitte April 2008. (Bild Corinne Glanzmann/Neue LZ)

Gedenktisch im Schulhaus Ried Mitte April 2008. (Bild Corinne Glanzmann/Neue LZ)

Die beiden Angeklagten, die am Donnerstag vor dem kantonalen Jugendgericht standen, wirken wie ganz normale Teenager. Modische Kurzhaarfrisuren, gepflegte Erscheinungen. Sie sollen im April des letzten Jahres in den Doppelmord in Ried-Muotathal verwickelt gewesen sein. Täter ist der heute 17-jährige Stiefsohn. Er ist geständig. Für ihn verlangte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von neun Monaten, bedingt auf 4 Jahre. Die stationäre Massnahme, in der sich der Täter gegenwärtig befinde, sei fortzuführen.

Für den ebenfalls angeklagten mutmasslichen Mittäter verlangte der Staatsanwalt eine bedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten, die auf vier Jahre zur Bewährung auszusprechen sei, sowie eine ambulante psychotherapeutische Massnahme. Gemäss Staatsanwalt handle es sich «auf jeden Fall um keine plötzliche Tat». Ausserdem sei geplant gewesen, die beiden Stiefschwestern ebenfalls zu töten. Mit dem Urteil wird am (heutigen) Freitag gerechnet.

Harry Ziegler

Den ausführlichen Artikel lesen Sie am Freitag in der Neuen Schwyzer Zeitung.