Aus dem Bach dürfen momentan keine grossen Wassermengen entnommen werden. Das Verbot wurde vom Kanton erlassen – trotz Niederschlag in den letzten Tagen.
Heftige Gewitter, Unwetter und Überschwemmungen: Der Kanton Aargau wurde in den letzten Wochen davon hart getroffen. Doch während beispielsweise in Zofingen nach den schweren Überschwemmungen noch immer Aufräumarbeiten anstehen, sorgen andernorts die tiefen Pegel der Flüsse für Aufregung. Die Abflussmenge in vielen Bächen und Flüssen ist gegenwärtig bedeutend kleiner, als es für die Jahreszeit üblich ist. Zum Teil sind sie so tief, dass ein Verbot für die Wasserentnahme ausgesprochen werden musste. Grund dafür ist die ausgeprägte Trockenheit der vergangenen Wochen.
Betroffen davon ist auch die Bünz, die unter anderem den Bezirk Muri durchquert. Seit Dienstag, 27. Juni, sind die bewilligten Wasserentnahmen aus der Bünz, einem öffentlichen Oberflächengewässer, sistiert. Auch die Seitengewässer der Bünz (Katzbach, Holzbach, Sagiweiher, Krebsbach, Teuftelbach und Dorfbach) gehören dazu.
Zwar regnete es vergangene Woche auch in der Region Freiamt immer wieder. Es kam sogar zu Schadensmeldungen bei der Polizei wegen überschwemmter Keller, Garagen und Häuser. Doch der Niederschlag reichte nicht, damit sich die Bünz wieder erholen konnte. Das Verbot hält also weiter an. Die Situation habe sich zwar nicht weiter verschlechtert, jedoch auch nicht ganz erholt, sagt Sabin Nater. Sie ist Projektleiterin der Abteilung Landschaft und Gewässer, das zum Kantonalen Departement Bau, Verkehr und Umwelt gehört. Für die Nutzung der öffentlichen Gewässer und die Erteilung von Bewilligungen ist der Kanton zuständig.
Betroffen vom Verbot sind vor allem Landwirte und weitere Nutzer, die ihre Felder mit dem Wasser aus dem Bach besprengen. Diese müssen sich nun umorganisieren. «Der Entnahmestopp hat Auswirkungen auf einzelne landwirtschaftliche Betriebe», sind sich die Vertreter des Departements Bau, Verkehr und Umwelt einig. Dennoch könne nur der solidarische Verzicht auf Wasserentnahme vermeiden, dass erhebliche negative ökologische Folgen entstehen.
Der Gemeingebrauch ist vom Verbot nicht betroffen. Mit einem Kessel oder einer Spritzkanne darf weiterhin Wasser aus der Bünz genommen werden. Denn das ist nicht bewilligungspflichtig. Mit dem Verbot werde das Fliessgewässer in erster Linie geschützt, erklärt Sabin Nater. «Wasserlebewesen sollen vor Stresssituationen geschützt werden», präzisiert sie. «Sinken die Wasserstände in einem Fliessgewässer, sinken auch die Wassertiefen in Unterschlupfen, beispielsweise für Fische.» Auch gehe mit dem Rückgang des Abflusses häufig eine Temperaturzunahme des Wassers einher. «Diese beiden Faktoren führen zu Stress bei den Wasserlebewesen.» Wird aus dem Fluss eine grosse Menge Wasser entnommen, können sich diese Effekte verstärken, und die Verhältnisse werden schlechter. «Daher werden Wasserentnahmen bewilligter Nutzungen ab tiefen Abflüssen oder bei Wassertemperaturen über 25 Grad Celsius verboten», erklärt Sabin Nater.
Damit alle über die gegenwärtige Situation Bescheid wissen und es nicht unbewusst zu illegalen Entnahmen kommt, wird das Verbot auf der Homepage aufgeschaltet und auch die Gemeinden und Fischenzpächter informiert. «In Trockenzeiten werden die Gewässer von der Bevölkerung sehr genau beobachtet», weiss Nater aus Erfahrung. Sie ergänzt: «Wird also dennoch Wasser im Umfang einer bewilligungspflichtigen Menge entnommen, wissen wir das in der Regel sehr schnell.» Die Abteilung Landschaft und Gewässer des entsprechenden Departements beobachte die Abfluss- und Temperaturverhältnisse der einzelnen Bäche laufend. Bald könnte sich die Situation für die Wassernutzer im Freiamt wieder normalisieren: «Es wird im Verlauf dieser Woche entschieden, ob Entwarnung gegeben werden kann», sagt Nater.
Carmen Rogenmoser
carmen.rogenmoser@zugerzeitung.ch
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Kantons: www.ag.ch/bvu