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An Urner Oberstufen gilt weiterhin die Maskentragepflicht. Daran konnte auch der offene Brief einer Bürgerin nichts ändern. Bildungsdirektor Beat Jörg erklärt wieso.
Seit dem 26. Januar herrscht an Urner Oberstufen Maskenpflicht. Daraufhin sammelte eine Gruppe laut eigenen Angaben 650 Unterschriften gegen die Maskentragpflicht, insbesondere auch gegen eine Ausweitung auf die Primarstufe. Am 1. Februar reichte die Gruppe dem Regierungsrat einen Offenen Brief ein – jedoch ohne all die Unterschriften beizulegen.
«Wir zweifeln diese Zahl nicht an», sagt Bildungsdirektor Beat Jörg. «Wir stellen aber fest, dass eine stille Mehrheit der Bevölkerung, wie auch Schulleiter, Lehrer und Schüler, den Entscheid des Regierungsrats akzeptieren.» Man habe zum Wohle der Gesundheit aller und des Lernfortschritts der Kinder und Jugendlichen entschieden. Ziel sei es, den Präsenzunterricht an den Schulen weiterführen zu können und die Umstellung auf den Fernunterricht zu vermeiden, da dieser nicht an die Qualität des Präsenzunterrichts herankomme.
«Natürlich gilt es, die anwesenden Schüler und Lehrpersonen so gut als möglich vor einer Covid-19-Ansteckung zu schützen», betont Jörg. Das wolle man mit der Maskentragepflicht bewerkstelligen. «Im Gespräch mit Lehrpersonen wurde deutlich, dass sie froh sind um diesen Entscheid – zum Wohle aller Beteiligten», so Jörg. Auch wichtig sei, dass die Entschlüsse nicht durch die Schulen selbst, sondern durch den Regierungsrat aufgrund der kantonsärztlichen Empfehlung gefällt würden: «Wenn der Kantonsarzt sagt, es sei aufgrund der Virusmutationen sinnvoll, eine Maskentragepflicht einzuführen, dann nehmen wir das ernst», erklärt der Bildungsdirektor.
Der Regierungsrat betont aber, dass es Ausnahmen geben kann. Zum Beispiel in jenen Fällen, in denen das längere Tragen von Masken psychische oder physische Schäden verursachen kann. Sei das zu befürchten, könne man sich selbstverständlich mittels Arztzeugnis von einer Maskentragepflicht freistellen lassen. «Die Schulen sind auf solche Fälle vorbereitet», sagt Jörg. «Das ist aber nur bei sehr, sehr wenigen Schülern der Fall.»
Die Maskentragepflicht gelte zunächst bis Ende Februar. Ob sie danach weitergeführt oder abgeschafft werde, wisse man zum heutigen Zeitpunkt noch nicht. «Auf jeden Fall werden wir uns rechtzeitig wieder mit diesem Thema auseinandersetzen und uns erneut beraten», so Jörg. Man stütze sich auf die Einschätzungen des Kantonsarztes und auf die Argumente der wissenschaftlichen Taskforce des Bundes. «Ende Februar werden wir aufgrund der epidemiologischen Lage und der Beurteilung durch Experten neu entscheiden.» Eines sei jedoch klar, sagt Jörg: «Wir haben nicht die Absicht, die Maskentragepflicht auf die Primarschulen auszuweiten.» Man beschränke sich in dieser Sache auf die Sekundarstufe 1.
Zudem hat der Regierunsrat gestern beschlossen, dass er die Teststrategie im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus erweitern und umsetzen will. Dies ist einer Medienmitteilung des Kantons Uri zu entnehmen. Eine gezielte und repetitive Testung von symptomlosen Personen ist eine Ergänzung zu bestehenden Tests. Sie soll zusammen mit den bekannten Schutzmassnahmen zur Pandemiebewältigung beitragen.
Systematische Tests von Personen ohne COVID-Symptome sollen zuerst in einem Pflegeheim und am Obergymnasium der kantonalen Mittelschule erfolgen. Aufgrund der gemachten Erfahrungen können in einem zweiten Schritt auch Tests in weiteren Pflegeheimen, Betrieben mit erhöhtem Übertragungsrisiko sowie in weiteren Schulen der Sekundarstufe I und II angeboten werden.
Mit systematischen, präventiven Tests - insbesondere in den Schulen - wird eine wichtige Grundlage geschaffen, um die Epidemie im Kanton Uri (nicht nur bei den Schülerinnen und Schülern, sondern auch bei deren Familien) überblicken zu können. Zudem können bei positiven Fällen die Infektionsketten unterbrochen werden, was gute Voraussetzungen schafft, um Lockerungen der einschränkenden Massnahmen für die Gesellschaft und Wirtschaft zu beschleunigen.
Der Regierungsrat legt Wert darauf, dass die Teilnahme an den Tests freiwillig sein soll, sowohl für die mitmachenden Betriebe als auch für die Getesteten. Er ruft jedoch dazu auf, an den präventiven Tests mitzumachen, weil erst dadurch der angestrebte Überblick über den Verlauf der Pandemie erreicht wird. Die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion wird zusammen mit dem Sonderstab COVID-19 Ende Woche über die weiteren Schritte zur Umsetzung der Teststrategie informieren.
Der Regierungsrat hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Lage in Bezug auf die Corona-Fallzahlen und die Belegung der Spitäler in den vergangenen Wochen erfreulicherweise etwas entspannt hat. Die Impfung ist angelaufen. Damit werden die Ausbruchsrisiken bei besonders gefährdeten Personen nach und nach kleiner. Gleichzeitig nimmt der Druck für einen «geordneten» Ausstieg aus den gegenwärtig herrschenden Einschränkungen zu. Das Ausstiegsszenario mit den entsprechenden Schritten soll möglichst frühzeitig kommuniziert werden, um das angestrebte «Licht am Ende des Tunnels» zu erkennen.