Weniger Einfluss, schnellere Verfahren – der Landrat hat beschlossen, dass die Regierung das Denkmalschutzgesetz anpassen muss.
Er habe nicht das Gefühl gehabt, er sei bei den Besprechungen von den Behörden ernst genommen worden. «Man will sich möglichst einfach unseres Anliegens entledigen», meinte Edi Engelberger (FDP, Stans) gestern im Landrat bei der Begründung, weshalb er nicht damit einverstanden sei, wenn seine Motion in ein Postulat umgewandelt werde, wie es die Regierung beantragt hatte. Bei einer Umwandlung in ein Postulat befürchtete Engelberger ein nicht zufriedenstellendes Resultat und zu wenig Einfluss des Landrates. Schlussendlich lehnte der Landrat die Umwandlung der Motion in ein Postulat mit 30 zu 26 Stimmen ab und überwies diese gegen den Willen der Regierung mit 35 gegen 20 Stimmen.
Damit sollen Eigentümer im Kanton Nidwalden auf Kosten der Denkmalpflege mehr Schutz erhalten. Der Vorstoss von Edi Engelberger und 22 Mitunterzeichnern sieht drei grundlegende Änderungen vor. So sollen Objekte nicht mehr unter Schutz gestellt werden können, wenn die Eigentümer damit nicht einverstanden sind. Auch sollen Bauvorhaben in geschützten Ortsbildern in Nidwalden nicht durch die Denkmalpflegekommission verhindert werden können. Und zudem sollen die Gemeinden für die Bewilligung zuständig sein, sagte Engelberger.
Edi Engelberger verlangte zudem auch, dass die Kommission für Denkmalpflege hinterfragt oder gar abgeschafft wird. Zwar ist diese erst vor fünf Jahren im Rahmen einer Gesetzesrevision geschaffen worden. «Die Kommission hat sich nicht bewährt. Man muss den Mut haben, etwas wieder abzuschaffen, wenn es sich nicht bewährt.» Das erst 2014 eingeführte neue Denkmalschutzgesetz habe den administrativen Aufwand vergrössert, die Kommission werde bei zu vielen Baugesuchen hinzugezogen.
Bildungsdirektor Res Schmid (SVP) stimmte zu, dass die Entwicklung falsch gelaufen sei und Handlungsbedarf für Änderungen bestehe. Auch die Regierung wolle ein einfacheres Verfahren und einen hohen Eigentümerschutz. «Bis zur Gesetzesrevision befand sich der Denkmalpfleger zwischen Hammer und Amboss und es hat grosse Unzufriedenheit geherrscht», gab Res Schmid zu bedenken. Damals habe man ihn mit einer Kommission entlasten wollen.
Für Optimierungen sei aber eine Motion, respektive eine Gesetzesänderung der falsche Weg, weil es zu lange dauere. Die Baudirektion stehe in gewissen Projekten an, weil der Denkmalschutz intervenierte, so Schmid weiter. «Den jetzigen Stau können wir am besten über Anpassungen in der Verordnung lösen.» Dies ist möglich, wenn die Motion in ein Postulat umgewandelt wird.
Unterstützung bekam die Regierung von den Fraktionen der Grünen/SP und der CVP, für die eine erneute Gesetzesänderung zu früh ist. Josef Bucher (CVP, Buochs) sagte, man solle zuerst die Wirkung der Stellenerweiterung von 40 Prozent bei der Fachstelle für Denkmalpflege abwarten. Es sei sinnvoller, dass die Regierung bei einer Umwandlung in ein Postulat vertiefte Abklärungen machen und zuerst die Verordnung anpassen könne. Er gab zudem zu bedenken, dass Nidwalden schon jetzt am zweitwenigsten geschützte Bauobjekte der Schweiz aufweise. Würde man die Kommission für Denkmalpflege abschaffen, werde nur die Verwaltung gestärkt. Und es sei mit vermehrten Beschwerden gegen die Entscheide zu rechnen.
Für eine Überweisung als Motion war neben der FDP auch die SVP. «Die Gesetzesrevision von 2014 ist gescheitert», sagte Walter Odermatt (SVP, Stans). Die SVP sei nicht überzeugt vom Bericht der Regierung. «Die Motion führt zum Ziel, auch wenn es länger geht.»
Auch die Kommission für Bildung, Kultur und Volkswirtschaft (BKV) stand hinter der Motion. Es sei nicht nur eine Überarbeitung der Denkmalschutzverordnung, sondern eben auch des Denkmalschutzgesetzes nötig. Die Breite der Neuüberprüfung von Gesetz und Verordnung wiegt für die BKV den Nachteil der längeren Zeitdauer, den die Motion mit sich bringt, auf.