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Der Nidwaldner Regierungsrat will die Staatsgarantie und die Jahresschadensumme für die Nidwaldner Sachversicherung (NSV) abschaffen. Er verabschiedete das revidierte Gesetz zu Handen des Landrates.
Die Leistungsfähigkeit der NSV sei durch die Pflicht zur Bildung ausreichender Sicherheiten sowie durch die Rückversicherung beim Interkantonalen Rückversicherungsverband langfristig gesichert, teilte die Nidwaldner Staatskanzlei am Mittwoch mit. Deshalb könne die Staatsgarantie abgeschafft werden.
Auch die Jahresschadensumme, welche die Leistungspflicht der NSV auf 100 Millionen Franken pro Jahr begrenzt, könne aus dem Gesetz gestrichen werden. Neu wird jedoch festgeschrieben, dass die NSV dem Kanton einen Beitrag an die Elementarschadenprävention leistet. Der jährliche Beitrag an den Hochwasserschutz der Engelberger Aa wird im Gesetz verankert.
Mit der Totalrevision soll das Gesetz zur NSV unter anderem Vorgaben der Verfassung angepasst, entschlackt und die Kompetenzen klarer geregelt werden. Die Versicherung agiert als selbständige Anstalt unabhängig.
Für die direkte Aufsicht ist der Regierungsrat zuständig. Dabei gehe es in erster Linie darum, die Versicherten vor möglichen Insolvenzrisiken zu schützen. Ausserdem wählt der Regierungsrat neu die Mitglieder des Verwaltungsrates.
Der Landrat behält noch die Oberaufsicht über die NSV. Ein Weisungsrecht oder andere Mittel der direkten Beeinflussung der Geschäftstätigkeit besitzt er nicht mehr.
Die NSV versichert Gebäude und Mobiliar gegen Feuer- und Elementarschäden im Umfang von über 18 Milliarden Franken. Sie finanziert sich selber aus Prämien und Präventionsbeiträgen der Versicherten sowie Kapitalerträgen.
(sda)