Die Lärmklage eines Arztes gegen den Volg-Laden nimmt satirische Züge an. Gestern traf sich das Gericht vor Ort, um die Ohren zu spitzen.
«Jetzt kommt ein Rollcontainer, jetzt ein Einkaufswagen, jetzt ein voller Wagen, jetzt ein halbleerer, jetzt einer mit Gummirädern.» So informierte Gerichtsschreiberin Jennifer Sreball per Handy das Obergericht, welches sich einen Stock höher befand, in der Eigentumswohnung des klagenden Arztes.
Fast eine Stunde verbrachte am Donnerstag das Gericht mit subjektiven Lärmmessungen, um herauszufinden, ob die Geräusche aus dem Lagerraum des Dorfladens übermässig seien. Dazu teilten sich die Richter auf: Eine Hälfte spitzte die Ohren in der Wohnung über dem Laden, die andere Hälfte blieb im Lagerraum des Ladens. Dann wurde gewechselt.
Am 12. Juni 2008 hat das Kantonsgericht die Klage abgewiesen. Der Kläger zog das Urteil ans Obergericht weiter. Das Urteil wird für nächste Woche erwartet und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Kurt Liembd
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