Auch der Kanton Nidwalden will das Kaminfegermonopol aufheben. Geht es nach dem Regierungsrat, sollen Hauseigentümer in Zukunft ihren Kaminfeger selber auswählen können.
Bisher war das Kantonsgebiet in Kaminfegerkreise eingeteilt, in der ein gewählter Kaminfeger das alleinige Recht und die Pflicht hatte, die Kaminfegerarbeiten auszuführen. Dieses Monopol lasse sich mit dem "öffentlichen Interesse an der Vermeidung von Feuersbrünsten" nicht mehr rechtfertigen, teilte die Nidwaldner Staatskanzlei am Mittwoch mit.
Die Haus- oder Wohnungseigentürmer seien weiterhin verpflichtet, ihr Gebäude durch eine Fachperson warten zu lassen. Sie sollen aber aus einer Liste der zugelassenen Kaminfegerinnen und Kaminfeger wählen können.
Neben Nidwalden kennen noch 16 andere Kantone das Kaminfegermonopol. In neun Kantonen ist das Kaminfegerwesen liberalisiert. In acht dieser neun Kantone ist aber eine kantonale Bewilligung für die Ausübung der Kaminfegertätigkeit erforderlich.
Die Aufhebung des Kaminfegermonopols in Nidwalden ist Teil der Totalrevision des Brandschutz- und Feuerwehrgesetzes. Das bestehende Gesetz stammt aus dem Jahr 1973. Darin werde die Organisation und Kompetenzordnung nicht mehr hinreichend abgebildet, schrieb der Regierungsrat.
Bereits heute seien die Aufgaben des kantonalen Amtes für Feuerschutz und des Feuerwehrinspektorats der Nidwaldner Sachversicherung (NSV) übertragen. Das gleiche gelte auch für die Feuerschau. Im neuen Gesetz werde die NSV für zuständig erklärt, alle Aufgaben des Brandschutzes- und Feuerwehrgesetzes zu erfüllen.
Hervorgehoben werde darin auch die Eigenverantwortungen der Eigentümerinnen und Eigentümer. Diese müssten selber einen Brandschutznachweis erbringen. Die NSV genehmige diesen und könne ihn mit Auflagen und Bedingungen verbinden.
Zudem werden in dem neuen Gesetz die Kernaufgaben der Feuerwehr neu geregelt. So soll die Milizfeuerwehr grundsätzlich nur noch "in der akuten Gefahrenabwehr in Kooperation mit Polizei und Sanität zum Einsatz gelangen".
Unterstützende Einsätze - wie zum Beispiel Verkehrseineinsätze bei Veranstaltungen - seien immer noch möglich, aber nur, wenn dies in den Feuerwehrreglementen der Gemeinden vorgesehen sei. Die Bemessung der Ersatzabgabe solle neu nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Feuerwehrpflichtigen erfolgen.
Der Regierungsrat verabschiedete die Revision am Mittwoch zuhanden des Landrats. Die erste Lesung im Kantonsparlament findet am 25. Oktober statt. (sda)