Die Furt über den Gerlibach hat der Kanton Nidwalden gebaut. Und dort sind vermutlich zwei Kinder getötet worden. Trägt der Kanton eine Mitschuld?
Der Kanton Nidwalden hat die Furt 1998 erstellt. Nach dem Unglück sind Stimmen laut geworden, die den Kanton Nidwalden einer gewissen Mitschuld bezichtigten.
Die Furt ist ein mit Beton versehener Übergang und somit eine künstlich erstellte Baute. Als Werkeigentümer könnte der Kanton unter Umständen haftbar gemacht werden.
Bei Privaten viel strenger
Walter Fellmann, Professor für schweizerisches und europäisches Privatrecht an der Universität Luzern, erklärt: «Die öffentliche Hand kann für Mängel bei ihren Werken haftbar gemacht werden. Doch die Praxis ist zurückhaltender als im privaten Bereich.»
Eine Tafel mit Totenkopf
Hätte der Kanton den Übergang sicherer gestalten sollen, gerade auch für Kinder? Walter Fellmann: «Mit den Hinweistafeln, welche auf die Gefahren bei Hochwasser hinweisen, hat man gemacht, was man machen kann.» Auf den Tafeln sei sogar ein Totenkopf-Symbol zu sehen.
Geri Wyss
Den ausführlichen Artikel lesen Sie am Dienstag in der Neuen Nidwaldner Zeitung.