Der Kanton zahlt im nächsten Jahr 18 Millionen Franken an Prämienverbilligungen
aus – und damit eine Million Franken mehr als vorgesehen. Die Gesundheitsdirektorin übt Systemkritik.
Die Krankenkassenprämien können das Budget einer Familie ziemlich strapazieren. Im schweizweiten Schnitt gehen 14 Prozent des Einkommens für die Krankenkasse drauf. Dabei sollten es nach den Vorgaben des Bundes nicht mehr als 8 Prozent sein. Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, soll dafür dank Prämienverbilligung etwas entlastet werden.
Der Nidwaldner Regierungsrat hat am Freitag die Details der Prämienverbilligung für das kommende Jahr bekannt gegeben. Der Selbstbehalt wurde auf 11 Prozent und das anrechenbare Reinvermögen auf 20 Prozent festgelegt, wie er in einer Medienmitteilung schreibt. Der Bund gibt einen Spielraum von 7 bis 12 Prozent (Selbstbehalt) und 10 bis 20 Prozent (Reinvermögen) vor.
Eine vierköpfige Familie mit einem Reineinkommen von bis zu 89000 Franken jährlich (ohne Vermögen) hat in Nidwalden demnach nächstes Jahr Anspruch auf die Prämienverbilligung.
Die Regierung geht davon aus, dass nächstes Jahr 17,94 Millionen an individueller Prämienverbilligung ausgeschüttet werden. Der Bund wird sich mit 14,18 Millionen Franken beteiligen. Damit profitieren rund 27 Prozent der Nidwaldner von Zuschüssen zur Krankenkassenprämie, was dem schweizerischen Durchschnitt entspricht.
Dies ist auch dem Landrat zu verdanken, der im November mit 27 zu 26 Stimmen den Betrag für die Prämienverbilligung um eine Million Franken erhöhte. Dies, um näher an das 8-Prozent-Ziel des Bundes zu kommen. «Mit aktuell 11 Prozent hat Nidwalden den schweizweit viertbesten Wert. Daran dürfte sich nächstes Jahr nicht viel ändern», so die Gesundheitsdirektorin. Die Vorgabe von 8 Prozent sei rund 20-jährig. Die Situation habe sich verändert, relativiert sie.
Für nächstes Jahr betragen die jährlichen Richtprämien (auf dieser Basis werden die Prämien verbilligt) in Nidwalden für Erwachsene 4428 Franken, für 19- bis 25-Jährige 3408 Franken und für Kinder 1056 Franken. Damit liegen sie nur noch drei Prozent tiefer als die nationalen Durchschnittsrichtprämien. Damit können alle Nidwaldner zwischen verschiedenen Versicherern und Versicherungsmodellen wählen und sind nicht auf ein Sparmodell angewiesen, wie der Kanton weiter schreibt.
Michèle Blöchliger macht keinen Hehl daraus, dass sie mit dem jetzigen System nicht ganz glücklich ist. «Wir schütten die Prämienverbilligung nach dem Giesskannenprinzip aus», kritisiert sie das vom Bund vorgegebene System. «Mir wäre es lieber, wenn wir gezielt den unteren Mittelstand entlasten könnten. Da sind uns als Kanton aber die Hände gebunden. Für eine Systemänderung müsste die Bundesgesetzgebung angepasst werden. Auf dieser Ebene müsste man aktiv werden.»
Wie schon in den vergangenen Jahren versendet die Ausgleichskasse die Antragsformulare für die potenziellen Bezüger einer Prämienverbilligung. Sie müssen bis spätestens Ende April 2019 bei der Ausgleichskasse eingereicht werden. Ausbezahlt wird die Prämienverbilligung nicht mehr an die versicherte Person, sondern direkt an die Krankenversicherung.