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Im Spital sind nur noch wenige Besuche erlaubt. Zudem braucht es einen negativen Coronaschnelltest. Die neuen Regelungen gelten ab Montag.
«Die mutierten Varianten des Coronavirus sind gemäss Experten offenbar 50 Prozent ansteckender und werden sich voraussichtlich in der Schweiz weiter ausbreiten», sagt Spitaldirektor Urs Baumberger auf Anfrage. Die neuen Regelungen sollen vor allem auch eine präventive Wirkung haben. Um eine Ausbreitung und um generell Infektionen möglichst zu verhindern, werden die Patientenbesuche ab Montag, 25. Januar, eingeschränkt. Dies wurde am Sonntagnachmittag in einer Medieninformation bekannt. «Die Massnahmen dienen dem Schutz der Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeitenden», so Baumberger. Er betont aber auch: «Der gesamte ambulante und stationäre Spitalbetrieb läuft ansonsten normal weiter.»
Voraussetzung für einen Besuch ist in allen Fällen, dass die Angehörigen gesund sind und einen negativen Coronaschnelltest vorweisen können. Dieser darf nicht mehr als 72 Stunden alt sein. Folgende Besuche sind diesen Vorgaben möglich:
Ein Schnelltest kann nach Voranmeldung im Corona-Testcenter am Kantonsspital Nidwalden durchgeführt werden. Ähnliche Regelungen gelten bereits seit längerem am Kantonsspital in Luzern. Glarus hat obligatorische Schnelltest am Samstag ebenfalls eingeführt. Des Weiteren gilt auch am Kantonsspital in Schwyz eine ähnliche Regelung.
Die Hygienemassnahmen und Verhaltensregeln des BAG (Abstand von 1.5 Meter, Händedesinfektion etc.) sind jederzeit einzuhalten. Es gilt eine generelle Maskentragepflicht im Spital, auch in den Patientenzimmern. Einwegmasken sind beim Haupteingang erhältlich. Stoffmasken sind nicht erlaubt. Beim Betreten und Verlassen des Zimmers beziehungsweise des Spitals müssen die Hände desinfiziert werden.
«Mit diesen Massnahmen leistet das Kantonsspital Nidwalden einen wichtigen Beitrag zur grösstmöglichen Minimierung des Ansteckungsrisikos der Mitarbeitenden sowie der Patientinnen und Patienten», so Baumberger.