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Nidwalden
In Nidwalden soll das kantonale Krankenversicherungsgesetz (kKVG) revidiert werden. Dabei werden insbesondere die Pflegeleistungen neu geregelt und die ambulante Pflege gefördert. Auf die Gemeinden haben die Änderungen keinen Einfluss.
Aufgrund der Entwicklung im Gesundheitswesen hätten sich in den letzten zehn Jahren beim kKVG zahlreiche Änderungen ergeben. Das mache eine Teilrevision des Gesetzes nötig, schreibt die Nidwaldner Regierung am Mittwoch in einer Mitteilung.
Sie schlägt unter anderem vor, Regressleistungen, also das Rückgriffsrecht auf Dritte, für Beiträge an die Pflegeleistungen über die Ausgleichskasse abzuwickeln. Unattraktive Pflegeleistungen sollen mit zwei neuen zuschlagsberechtigten Positionen fairer abgegolten werden.
Eine eigene Tarifposition soll die bisherige pauschale Vergütung bei der Pflege von Schwerstpflegebedürftigen ablösen. Der Regierungsrat soll überdies für ambulante Leistungen der Pflegeheime, sogenannte Spit-In, eine separate ambulante Pflegetaxe, festlegen können.
Die Regierung geht laut ihrem Bericht zum Entwurf nicht davon aus, dass die zuschlagsberechtigten Leistungen zu Mehrkosten führen. In der Vernehmlassung waren 24 Stellungnahmen eingegangen. Es sei begrüsst worden, dass die Regierung die ambulante Pflege fördern wolle. Kritik gab es bezüglich eines möglichen höheren Verwaltungsaufwands. Die Revision soll diesen Herbst in den Landrat. (sda)