Bei der Raumplanung im Kanton Nidwalden ist Feuer im Dach. Zuerst kritisierte der Landrat mangelndes Augenmass beim Bauen ausserhalb von Bauzonen. Dann doppelt der Bauernverband nach und wirft dem Kanton Willkür vor. Nun nimmt Baudirektor Josef Niederberger Stellung.
Die Nidwaldner Baudirektion von Regierungsrat Josef Niederberger gerät ins Kreuzfeuer. Ein Streit um eine Trockensteinmauer in Ennetbürgen, die vom Kanton nicht geduldet wird und abgerissen werden muss, hat das Fass zum Überlaufen gebracht. Mehrere Landräte kritisierten mangelndes Augenmass bei der zuständigen Amtsstelle (wir berichteten). Nach der Behandlung des Geschäfts am 27. Mai im Landrat meldet sich nun auch der Bauernverband zu Wort.
In einem Leserbrief schreibt Sepp Odermatt, Präsident des Nidwaldner Bauernverbands, von Willkür. Die kantonalen Vorgaben würden von der kantonalen Baudirektion immer wieder «nach eigenem Ermessen abgeändert und verschärft». Weiter heisst es: «Derjenige, der kämpft und Kosten auf sich nimmt, kann nach langwierigen Diskussionen sein Objekt verwirklichen und der andere muss nach der ‹Willkür› der Raumplanung bauen.»
Das ist dicke Post für Baudirektor Josef Niederberger – von einem Parteikollegen. Bauernpräsident Sepp Odermatt sass früher für die CVP im Nidwaldner Landrat. Gegenüber unserer Zeitung nimmt der Regierungsrat Stellung zu den Vorwürfen.
«Den Vorwurf der Willkür muss ich klar zurückweisen. Diese Behauptung stimmt schlichtweg nicht», sagt der Regierungsrat. Beim Bauen ausserhalb der Bauzone würden klare Richtlinien, welche immer gleich angewandt würden. Aus fachlicher und rechtlicher Sicht sei die Beurteilung der Baugesuche korrekt. Zudem, betont Niederberger, würden sämtliche Entscheide von ihm und der betreffenden Gemeinde unterschrieben. Damit sei ein Mehraugenprinzip sichergestellt.
Falsch sei auch die Anschuldigung des Bauernpräsidenten, wonach die Richtlinien für das Bauen ausserhalb der Bauzone immer wieder geändert und verschärft würden. «Im Juli 2016 habe ich die Baudirektion übernommen, im Dezember haben wir eine Anpassung der Richtlinien vorgenommen, indem wir die Nutzung erhöht haben.» Damit kann die Fläche bei landwirtschaftlichen Bauten ausserhalb der Bauzone vergrössert werden. Es handle sich also um eine Lockerung, eine Anpassung an die Forderung nach grösseren Wohnungen. «Seither hat es keine Anpassungen mehr gegeben», betont der Baudirektor.
Zum Fall der Trockensteinmauer im Weingärtli kann sich Niederberger nicht detailliert äussern, weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt. Im Landrat erklärte er bereits, dass es um mehr gehe als nur die Mauer. Nun präzisiert Niederberger, dass es sich um die Umstrukturierung eines Bauernhofs zu einem Weingut handelt. «Dann wird die Liegenschaft zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe. Somit gelten für das Bauen ausserhalb der Bauzone andere Vorgaben.» Der Besitzer müsse für die ganze Liegenschaft ein Konzept erarbeiten. «Dies hat er auch nach zweimaliger Terminangabe nicht gemacht. Trotzdem hat er schon ohne Baueingabe Veränderungen vorgenommen. Das können wir nicht tolerieren.»
Ein weiterer Vorwurf ist jener von mangelndem Fachwissen beim kantonalen Amt für Raumplanung. Mit der Pensionierung von Markus Gammeter sei viel Fachwissen verloren gegangen. Zwar seien alle Stellen besetzt, doch das Wissen Fehle, so der Vorwurf. Auch diesen lässt Josef Niederberger nicht gelten:
«Das Fachwissen ist vorhanden. Was uns aber fehlt, ist ein Kommunikator.»
Es sei schwierig, einen abschlägigen Entscheid zu vermitteln. «Hier sind wir in einem Prozess, wie man das besser lösen kann», sagt Niederberger. Bis Ende Jahr bestehe eine Interimslösung. Wie es danach weiter geht, ist noch offen. Der Regierungsrat hat sich an seiner Klausur Anfang Woche unter anderem mit dieser Frage befasst. Josef Niederberger geht davon aus, dass der Landrat im Herbst im Rahmen der Budgetdebatte entscheiden kann.