Der Nidwaldner Landrat ist wegen des Kostenwachstums bei den Ergänzungsleistungen (EL) besorgt. Er hat am Mittwoch mit 54 zu 0 Stimmen eine Standesinitiative beschlossen, die von den eidgenössischen Räten kostendämpfende Massnahmen verlangt.
Die Ergänzungsleistungen werden an Personen ausbezahlt, bei denen die Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Die Leistungen bestehen aus monatlich ausbezahlten Beiträgen oder der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten.
In Nidwalden nahmen die Ausgaben für die Ergänzungsleistungen zwischen 2007 und 2013 um 44 Prozent zu. Die Ergänzungsleistungen werden über die allgemeinen Steuermittel zu 70 Prozent durch den Kanton und zu 30 Prozent durch den Bund finanziert.
Im Grundsatz hatte der Landrat die Standesinitiative im Dezember 2014 beschlossen. Der Regierungsrat hat seither die Initiative ausgearbeitet. Es gebe bei den EL Fehlanreize, die im Bundesrecht korrigiert werden müssten, sagte Regierungsrätin Yvonne von Deschwanden. Die EL selbst solle aber nicht angetastet werden.
Die EL solle dort eingesetzt werden, wo sie auch wirklich gebraucht werde, sagte der Sprecher der CVP. Die demografische Entwicklung werde zu einem weiteren Kostenanstieg bei der EL führen.
Die Grünen gaben zu bedenken, dass die Anliegen der Standesinitiative im Bundeshaus bereits erkannt seien. Die Probleme der EL lägen auch in der immer egoistischeren Gesellschaft.
Der Hebel angesetzt werden soll bei Personen, die das Vorsorgekapital durch Unternehmensgründungen oder Kapitalbezug erheblich geschmälert oder verloren haben. Strengere Regeln soll es auch bei denen geben, die Kapital verschenkt haben.
Massnahmen werden ferner gefordert bei der Festsetzung des durch die AHV, IV und die EL erzielten Ersatzeinkommens oder bei den Prämienverbilligungen. Der Anreiz zur Arbeit soll gefördert werden. Ein weiterer Punkt der Standesinitiative betrifft die Krankheits- und Behinderungskosten. (sda)