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Obwalden
Ein Bauer soll seinen Stall angezündet haben, um Versicherungs- und Spendengelder zu ergaunern.
Der Brand einer Scheune im Juli 2017 in Sachseln hat weitherum für Aufsehen gesorgt und auch eine Solidaritätswelle ausgelöst. Aber nur kurzfristig. Denn schon bald kamen Zweifel auf, ob der Brand im Gebiet Sigetschwand tatsächlich auf einen Blitzeinschlag zurückzuführen ist. Brandstiftung rückte für Staatsanwaltschaft und Polizei immer mehr in den Vordergrund.
Der Bergbauer soll die Scheune selber angezündet haben. Die Staatsanwaltschaft hat den 58-Jährigen nun angeklagt, unter anderem wegen Brandstiftung, Versicherungsbetrug und Anstiftung zur Brandstiftung. Ebenfalls Teil des Verfahrens sind Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz sowie versuchte Gewalt und Drohung gegen Beamte (siehe Box).
Schon mehrfach wurde der Beschuldigte wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte verurteilt. Bei einer Einvernahme am 22. Juli 2017 im Polizeigebäude in Sarnen soll er zudem Mitarbeiter des Laboratoriums der Urkantone mit dem Tod bedroht und gesagt haben, ihnen würde nichts passieren, solange sie ihn machen liessen. Mit seinen Drohungen habe der Beschuldigte verhindern wollen, dass auf seinem Hof Tierschutzkontrollen durchgeführt werden, wie es in der Anklageschrift heisst.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Bauern zahlreiche Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz vor, begangen von Sommer 2009 bis Februar 2017. Er soll den Kälbern nicht genügend Raufutter und nicht genügend Wasser zur Verfügung gestellt haben. Ein Tier sei bei einer Kontrolle stark verschmutzt gewesen. Weitere Tiere hätten nicht genügend Auslauf gehabt. Schliesslich wurde ihm die Tierhaltung verboten, doch auch daran habe sich der Bauer nicht gehalten, wie der Anklage zu entnehmen ist. Er habe in sämtlichen Fällen wissentlich und willentlich gegen das Gesetz verstossen. Auch dafür soll er nun vom Kantonsgericht bestraft werden. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Busse von 3600 Franken.
Der Beschuldigte bestreitet, die Scheune angezündet zu haben. Die Anklageschrift zeichnet dagegen das Bild eines Mannes, der die Tat geplant hat, um sich zu bereichern, dabei aber dilettantisch vorgegangen ist. Schon im Vorfeld habe er mehrfach gesagt, dass er die Scheune anzünden werde. Er brauche sie dort nicht mehr und sie stehe an einem ungünstigen Ort. Dabei habe er sein Vorgehen konkret geschildert, wie es in der Anklageschrift heisst: «So würde er warten bis es blitzt und donnert und dazu ausreichend Benzin verwenden.»
Am 8. Juli zog dann ein Gewitter mit Blitz und Donner auf. Die Scheune ging in Flammen auf. Als sie brannte, forderte der Beschuldigte einen Anwohner auf, die Polizei zu alarmieren. Er selber rief die Polizei etwas später an. Auf dem Brandplatz habe sich der Bauer unaufgeregt und besonnen verhalten, heisst es in der Anklage weiter. Dass gerade seine Scheune niederbrannte, schien ihn nicht zu interessieren.
«Noch bevor die Löscharbeiten im Gange waren, fragte er die Polizei, ob er Bier holen solle für die Feuerwehrleute. Bei dieser Gelegenheit fragte er ausserdem, ob man vom Brand ein Bild in die Zeitung stellen könnte, um damit einen ‹Spendenaufruf für einen armen Bergbauern› zu verbinden.»
Tatsächlich wandte er sich unter anderem an unsere Zeitung, klagte sein Leid und erzählte, der Stall sei unterversichert gewesen. Den Schaden schätzte er auf 250 000 Franken.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Bauern vor, er habe sich bestens vorbereitet, um noch mehr Versicherungsgelder zu ergaunern. So habe er eigens zu diesem Zweck alte und teils defekte Maschinen zugekauft, die er in und um die Scheune abstellte. Ausserdem habe der Bauer das Heu weggebracht, das sich noch in der Scheune befand. Dennoch habe er bei der Versicherung auch das weggebrachte Heu als Schaden angemeldet, «weshalb er eine entsprechend höhere und ungerechtfertigte Entschädigungszahlung erhielt», so die Anklage. Die Versicherung leistete eine Entschädigungszahlung von 77 000 Franken. Nun tritt sie als Zivilklägerin auf.
Auch bei einer zweiten Versicherung habe der Bauer versucht, an Geld zu kommen. Da diese bisher keine Leistungen erbracht hat, handelt es sich dabei nur um eine Anklage wegen versuchten Versicherungsbetrugs.
Dass es sich beim Brand nicht um die Folge eines Blitzeinschlages handeln könne, zeigten gemäss Anklage auch die Untersuchungen vor Ort. An zwei Stellen sei gleichzeitig ein Feuer ausgebrochen, im Lagerraum und auf der Stallseite. Das Forensische Institut schloss einen Blitzeinschlag, die Selbstentzündung des Heustocks sowie weitere technische oder natürliche Brandursachen aus.
Wann sich der Bauer vor Gericht verantworten muss, ist unklar. Noch stehe kein Termin fest, hiess es auf Anfrage. Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten bei einer Probezeit von drei Jahren. Zudem soll eine früher ausgesprochene Geldstrafe nun vollzogen werden. Die Versicherung fordert die ausbezahlten 77 000 Franken zurück.
Hinweis: In einer früheren Version hiess es in der Box gestützt auf die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Obwalden, ein Bauer solle im Februar 2017 Mitarbeiter des Laboratoriums der Urkantone bedroht haben. Damit habe er erreicht, dass auf seinem Hof keine weiteren Tierschutzkontrollen durchgeführt werden. Das Laboratorium der Urkantone hält fest, dass es den Betrieb auch nach Februar 2017 mehrmals kontrolliert hat.